Das Insolvenzverfahren gegen den Gründer der Signa-Gruppe, René Benko, steht unmittelbar bevor: Am kommenden Dienstag wird das Landesgericht Innsbruck in einer sogenannten Insolvenzeröffnungstagsatzung prüfen, ob Benko seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Dieser Schritt folgt auf den von der Finanzprokuratur, die die Interessen der Republik Österreich vertritt, gestellten Insolvenzantrag Ende Januar.
Trotz der Intention, den Termin unter Verschluss zu halten, wurde er öffentlich. Im Mittelpunkt steht die Klärung offener Forderungen der Finanzbehörden gegenüber Benko sowie dessen ausstehenden Zahlungen an seine Holding. Benko ist zur Auskunft über seine persönlichen finanziellen Verhältnisse aufgerufen, wenngleich seine persönliche Anwesenheit rechtlich nicht zwingend erforderlich ist.
Am Verhandlungstag wird Benkos finanzielle Lage detailliert beleuchtet, wobei seine Vertreter ein Vermögensbekenntnis ablegen werden. Die Entscheidung könnte zügig erfolgen, allerdings bleibt unklar, ob sie bereits am selben Tag getroffen wird.
Der Ausgang des Verfahrens hängt davon ab, ob Benko als zahlungsunfähig eingestuft wird. Sollte sich herausstellen, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann, wird der Insolvenzantrag zurückgewiesen. Das Landesgericht Innsbruck wird den Ausgang des Verfahrens über eine Pressemitteilung kommunizieren.
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