Startseite Vorsicht Anlegerschutz Bennedict Consulting bzw. Bennedict LTD: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Northvolt-Aktien
Anlegerschutz

Bennedict Consulting bzw. Bennedict LTD: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Northvolt-Aktien

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bennedict Consulting bzw. Bennedict LTD: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Northvolt-Aktien

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Bennedict Consulting, die alternativ auch unter der Bezeichnung Bennedict LTD auftritt. Die Gesellschaft bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an; sie hat keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Konkret täuscht sie Anlegerinnen und Anlegern vor, dass sie bei ihr Aktien der „Northvolt AB“ kaufen können.

Auf seiner Website bennedict.uk nennt das in Genf bzw. London ansässige Unternehmen weitere, zum Teil angeblich, anstehende Börsengänge. Es fällt zudem auf, dass die Website von Bennedict Consulting bzw. Bennedict LTD nahezu identisch ist mit der Website der Bennett and Partners Consulting, vor der die BaFin bereits am 27. Februar 2023 gewarnt hat.

In der Vergangenheit sind bereits häufig Meldungen von Betrugsversuchen bekanntgeworden, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten daher Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Im Zusammenhang mit Aktien der „Northvolt AB“ ist kein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin zur Billigung eingereicht worden. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Außerdem benötigen Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Wertpiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...