Bennett and Partners Consulting wendet sich an deutsche Anlegerinnen und Anleger und täuscht ihnen vor, dass sie bei ihr Aktien der „Lamborghini SpA“ kaufen könnten. Auf ihrer Website bennettandpartnersconsulting.com thematisiert die in London bzw. New York ansässige Gesellschaft neben diesem weitere (zum Teil angeblich) anstehende Börsengänge. Die Gesellschaft hat aber keine Zulassung, Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten. Darauf weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hin.
In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.
Die BaFin rät daher Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Im Zusammenhang mit Aktien der „Lamborghini SpA“ (bzw. „Automobili Lamborghini S.p.A.“) ist kein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin zur Billigung eingereicht worden. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Außerdem benötigen Unternehmen, die Verbrauchern Wertpiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
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