Allgemeines

Beraterhaftung

Teilen

Vertraut ein Kapitalanleger bei seiner Anlageentscheidung den besonderen Erfahrungen und Kenntnissen eines Anlageberaters oder Anlagevermittlers und rät dieser ihm entgegen dem ausdrücklich geäußerten Wunsch einer risikoarmen Geldanlage als Altersvorsorge zum Beitritt zu einem risikoreichen, geschlossenen Immobilienfonds, kann er den Anlageberater auf Ersatz des hier nahezu gesamten Kapitalverlustes in Anspruch nehmen.

Dem steht auch nicht entgegen, dass in dem ausgehändigten Anlageprospekt auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen wurde, der Anleger die Unterlagen jedoch nicht durchgelesen hat. Unterlässt der Anleger eine „Kontrolle“ des Beraters oder Vermittlers durch Lektüre des Anlageprospekts, so weist dies auf ein besonderes Vertrauensverhältnis hin und ist daher für sich allein genommen nicht schlechthin „unverständlich“ oder „unentschuldbar“.

Urteil des BGH vom 08.07.2010 III ZR 249/09 BB 2010, 2005 DB 2010, 1989 BGH III ZR 249/09

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Proteste in China eskalieren: Teenager-Tod löst Unruhen aus

In China haben heftige Proteste begonnen, nachdem der Tod eines Teenagers in...

Allgemeines

Steigende Firmenpleiten in Deutschland: Wenn Unternehmen fallen, fallen auch Arbeitsplätze

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland zeigt sich weiterhin angespannt: Inmitten einer Konjunkturflaute...

Allgemeines

Trumps erstes großes Gesetzesvorhaben stößt auf Widerstand innerhalb der GOP

Donald Trump, der in wenigen Tagen sein Amt als Präsident der Vereinigten...

Allgemeines

Viel Hilfe :Bürgermeister von Paradise unterstützt von Waldbränden betroffene Gemeinde in Altadena

Nach dem verheerenden Feuer, das Altadena, Kalifornien, heimgesucht hat, meldete sich der...