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Bergfürst: Müssen wir da mal Crowdfunding für Bergfürst machen bei so einer Bilanz?

Bergfürst | © StockSnap / Pixabay
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Das muss man ja dann eigentlich schon mit JA bestätigen, denn der aufgelaufene Bilanzverlust von über 5 Millionen Euro ist dann doch gewaltig.BERGFÜRST AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 92.889,00 79.715,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 33.602,00 36.341,00
II. Sachanlagen 34.287,00 38.374,00
III. Finanzanlagen 25.000,00 5.000,00
B. Umlaufvermögen 567.845,77 798.484,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.587,82 78.179,15
II. Wertpapiere 10,00 2.520,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 482.247,95 717.785,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.912,55 86.336,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 662.647,32 964.536,56

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 504.357,80 79.117,26
I. gezeichnetes Kapital 397.518,00 374.738,00
II. Kapitalrücklage 5.359.023,75 4.584.503,75
III. zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 0,00 797.300,00
IV. Bilanzverlust 5.252.183,95 4.880.124,49
B. Einlagen stiller Gesellschafter 0,00 797.300,00
C. Rückstellungen 29.951,10 25.983,49
D. Verbindlichkeiten 128.338,42 62.135,81
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 128.338,42 62.135,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 662.647,32 964.536,56

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: BERGFÜRST AG

Firmensitz laut Registergericht: Berlin

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)

Register-Nr.: 139567

Der Jahresabschluss der  BERGFÜRST AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Bestimmungen der Satzung wurden beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach der Umschreibung der Größenklassen gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Gesellschaft hat 2012 von dem Wahlrecht zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr sind keine weiteren Entwicklungskosten für die elektronische Handelsplattform angefallen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Soweit notwendig wurden Wertberichtigungen vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert beibehalten.

Angaben zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen mit EUR 33.602,00 entgeltlich erworbene Lizenzen und ähnliche Rechte. Die Entwicklungskosten der elektronischen Handelsplattform sind seit dem Vorvorjahr bis auf einen Erinnerungswert vollständig abgeschrieben.
Die Sachanlagen betreffen mit EUR 34.287,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Finanzanlage betreffen die Gesellschaftsanteilen an der BERGFÜRST Service GmbH (vormals BERGFÜRST Handel UG (haftungsbeschränkt). Der Buchwert erhöhte sich im Geschäftsjahr um EUR 20.000,00.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vollständig erbrachte Leistungen aus realisierten Crowdinvestingverträgen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Ansprüche aus Umsatzsteuervoranmeldungen.
Die sonstigen Wertpapiere bestehen aus jederzeit handelbaren Aktien.
In der Position aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Werbeaufwendungen und  Versicherungszahlungen periodengerecht erfasst.

Das Grundkapital der BERGFÜRST AG beträgt zum 31. Dezember 2017  EUR 397.518,00 und ist in 397.518 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag aufgeteilt.
Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlung am 11. Mai 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 177.109 bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Im Geschäftsjahr wurde davon Gebrauch gemacht, die Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft wurde am 23. April 2017 im Handelsregister eingetragen. Das genehmigte Kapital beträgt am 31. Dezember 2017 noch bis zu EUR 154.329.
Die Kapitalrücklage von EUR 5.359.023,75 resultiert mit EUR 5.063.820,00 aus im Rahmen von Kapitalerhöhungen gezahlten Aufgeldern auf neue Aktien sowie mit EUR 295.203,75 aus Zuzahlungen in das Eigenkapital.

Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Nach Eintragung im Handelsregister am 23. April 2017 erhöhte sich das Grundkapital um EUR 22.780 auf nunmehr EUR 397.518,00. Grundlage war der Beschluss des Vorstandes vom 11. November 2016.. Die bereits im Vorjahr geleisteten Zahlungen wurden daher im Posten „Geleistete Einlagen zur Durchführung einer  beschlossenen Kapitalerhöhung “ passiviert.
Da die bestehenden Verträge über stille Beteiligungen Teilgewinnabführungsverträge nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz sind, wird ein sich ergebender Jahresfehlbetrag, soweit möglich, anteilig und gleichrangig zum Eigenkapital der Aktionäre von den stillen Gesellschaftern im laufenden Geschäftsjahr getragen. Das Kapital der stillen Gesellschafter beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0 (Vorjahr EUR 0). Das Kapital der stillen Gesellschafter entwickelte sich wie folgt:

Einzahlungstag/stiller Gesellschafter G.Sandler GmbH Bitclick GmbH Epping GmbH Vermeers GmbH
21.08.2012 374.322,74 374.322,74 20.330,97
24.08.2012 85.100,00 85.000,00
27.08.2012 100,00
22.11.2012 106.728,35
13.12.2012 106.728,53
31.12.2012 -448.011,88 -448.012,03 -16.088,49
27.05.2013 33.350,00
31.12.2013 -118.139,21 -118.139,24 -4.242,48 -16.085,40
31.12.2014 0,00 0,00 0,00 -17.264,60
0,00 0,00 0,00 0,00

Die stillen Gesellschafter nehmen mit ihrer Einlage bis zur vollen Höhe am Verlust der BERGFÜRST AG teil. Verluste können nur durch Gewinne, die bis zur Beendigung der stillen Gesellschaft entstehen, wieder aufgefüllt werden.
Bis zum 31.12.2018 beträgt die Gewinnbeteiligung für ein Geschäftsjahr maximal 6% des Nominalbetrages der Einlage. Ob und in welcher Höhe eine Gewinnbeteiligung erfolgt, entscheidet die BERGFÜRST AG nach freiem Ermessen am Tag der Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des vorangegangenen Geschäftsjahres Beschluss fasst.
Eine Kündigung durch die stillen Gesellschafter ist ausgeschlossen, der BERGFÜRST AG steht zum 31.12.2018 sowie in der Folge alle 5 Jahre mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des jeweiligen Jahres ein Recht zur Kündigung der stillen Gesellschaft zu.
Der Jahresabschluss 2016 wurde durch den Aufsichtsrat am 23. Juni 2017 gebilligt und damit festgestellt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus erbrachten Beratungsleistungen (EUR 5.182,00), für Personalaufwendungen (EUR 8.309,00), für die Jahresabschlusserstellung (EUR 5.000,00) sowie Kosten für die Steuerdeklarationen (EUR 10.000,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten (EUR 74.762,92), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 37.291,57) und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (EUR 15.732,44).

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 317.936,40 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus abgeschlossenen Mietverträgen..

Sonstige Angaben

In der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde die Schaffung von bedingtem Kapital gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zur Bedienung eines Aktienoptionsprogramms beschlossen.

Nachfolgend ist die Entwicklung dargestellt:

Ausübungspreis je Aktie
25 EUR 35 EUR zum
Vorstandsmitglieder/Stück 11.618 0 31.12.2014
0 5.000 31.12.2015
0 0 31.12.2016
Arbeitnehmer/Stück 1.112 5.362 31.12.2014
0 4.550 31.12.2015
0 3.550 31.12.2016
0 2.800 31.12.2017

Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG
der Gesellschaft mitgeteilt worden ist

Die Lucrosa AG, Rosenberg in der Schweiz, sowie die Bitclick GmbH, Berlin halten an der Gesellschaft jeweils  mehr als 25 % des Aktienkapitals.

Berlin, den 26. April 2018
Ort, Datum Dr. Guido Sandler

sonstige Berichtsbestandteile

Berlin, den 26. April 2018 gez. Guido Sandler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2018 festgestellt.

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