Sehr geehrte Redaktion,
Ihre Einschätzung aus 2020 zum o.g. Bergfürst Projekt hat sich leider vollumfänglich realisiert. Die mittellose Projektgesellschaft ELA 105 GmbH hat am 26.07.2023 einen Insolvenzantrag beim AG Darmstadt gestellt.
Da das Bauvorhaben bis heute nicht fertiggestellt wurde und damit nicht bezugsfertig ist, ist ein geordneter Verkauf des Projektes ausgeschlossen und die Zwangsversteigerung wahrscheinlich. Es droht mit ziemlicher Sicherheit ein Totalverlust für die Bergfürst Anleger.
Leider wurden die Anleger darüber nicht vernünftig informiert. Lediglich im Rahmen eines laufenden Statusberichtes der Emittentin wurde über die Insolvenz berichtet. Wahrscheinlich haben noch nicht einmal alle Anleger das bis heute gelesen…..
Geradezu unverschämt ist die Tatsache, dass in der Projektbeschreibung unter dem Kapitel „Sicherheit bei diesem Investment“ noch auf einen aktuellen Artikel von Dr. Guido Sandler vom 05.07. verwiesen wird, der sich ausführlich darüber auslässt, warum Bergfürst Produkte den besseren Anlegerschutz bieten!
Es wird sich schnell zeigen, ob die Grundschuld und die Höchstbetragsbürgschaften bei der insolventen ELA 105 GmbH einen Mehrwert bieten. Bergfürst machte erst vor einem Jahr machte den Anlegern eine Verlängerung der Laufzeit und eine freiwillige Einräumung weiterer 3,3 Millionen Euro vorrangiger Grundschuld schmackhaft. „Damit wäre die Fertigstellung des Projekts gesichert“, hieß es damals im Vorfeld der Abstimmung. Bis heute ist das aber nicht passiert.
Augenscheinlich gelingt es Bergfürst diese 6 Mio. Pleite aus der Berichterstattung herauszuhalten. Vielleicht können Sie das im Interesse der geschädigten Anleger ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäfts-Nr.: 9 IN 535/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELA 105 GmbH, An
der Stadtkirche 6, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 98974), vertr. d.: Robert Waidhaas, Frankfurt am
Main, (Geschäftsführer), ist am 26.07.2023 um 18.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige
Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18)
entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das
Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit
dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu
fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem
Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 26.07.2023
FireShot Capture 695 – Frankfurt – Westend – BERGFÜRST – de.bergfuerst.com
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