Eine verwegene Behauptung die wir da aufstellen, die wir aber auch gerne erläutern wollen. Der Gesetzgeber wollte eigentlich im Jahre 2013 mit dem Kleinanlegerschutzgesetz mehr Sicherheit schaffen, was auch erforderlich war nach vielen Pleiten im sogenannten „grauen Kapitalmarkt“.
Genau diesen „grauen Kapitalmarkt“ hat der Gesezgeber aber neu gechaffen mit dem sogenannten Crowdinvesting. Crowdinvesting nennt man Crowdfundinginvestments in Immobilien.
Jeder der sich für eine Crowdinvestinginvestition interessiert, kennt nun natürlich die in der Überschrift genannten Unternehmen, deren Dasein genau diesem Geschäftsmodell des Crowdinvestings geschuldet ist. Unternehmen, die es sonst vermutlich nicht geben würde in dieser Form.
Diese Unternehmen bieten nun zum Beispiel Bauträgern und Initiatoren die Möglichkeit, sich bei Kleinanlegern Kapital zu beschaffen, um eigene Projekte zu realisieren.
Vermutlich auch das eine oder andere Unternehmen bzw. Initiator, der ohne dieses eingesammelte Geld nicht im Immobilienmarkt hätte auftauchen können, da er schlichtweg kein Geld hat, um Eigenkapital gegenüber einer mitfinanzierenden Bank nachzuweisen.
Das, was hier eingesammelt wird über Crowdinvesting, ist vor allem Liquidität. Liquidität, die man als Eigenkapital einsetzt oder aber, wo man sonst im Unternehmen mit arbeitet.
Das geschieht alles über die Form eines Nachrangdarlehens als Investmentvehikel. Jenes Nachhrangdarlehen, das mit dem Risiko eines Totalverlustes für jeden Anleger, der dort sein Geld investiert, verbunden ist.
Gerade diese nun durch Crowdinvesting geschaffenen weiteren Marktteilnehmer üben dann natürlich einen zusätzlichen Preisdruck auf Immobilien aus, denn eines ist jedem Leser natürlich auch klar, je mehr Nachfrage nach einem Angebot besteht, desto höher steigt der Preis.
Ohne diese Möglichkeit des Crowdinvestings gäbe es vermutlich so manchen Marktteilnehmer gar nicht.
Gerade EXPORO sehen wir als sehr kritisch an, denn EXPORO hat mittlerwile fast 150 eigene Gesellschaften für Immobilienprojekte.
Größter Risikoträger sind hier aus unserer Sicht nahezu immer die Banken und die investierenden Kleinanleger. Wobei jedem klar sein dürfte, wer von beiden in einem Insolvenzfall besser geschützt ist. Die Bank natürlich, denn die hat nahezu immer eine Absicherung im Grundbuch an erster Rangstelle.
EXPORO und Bergfürst bieten dann in ihrer Werbung auch oft eine solche Grundbuchsicherheit an, allerdings nahezu immer nachrangig, heißt hier nach der jeweiligen finanzierenden Bank.
Mit Verlaub, das ist eine Pseudosicherheit, die, wenn es darauf ankommt, keine Sicherheit ist. Zumindest nicht für den Anleger.
Auch gibt es oft den Hinweis, dass der Geschäftsführer oder Inhaber eine Bürgschaft übernehme für das Darlehen, was ihm die Anleger zur Verfügung stellen. Hört sich toll an, aber da weiß man dann ehrlich gesagt auch nicht, was solch eine Bürgschaft im Ernstfall wirklich wert ist.
Um das beurteilen zu können, müsste man wissen, welche Bürgschaften der Bürgschaftsgeber noch eingegangen ist, und über welches Vermögen er verfügt. Darauf gibt es dann leider weder von Bergfürst noch von EXPORO bei den jeweiligen Projekten einen klaren bewertbaren Hinweis.
Dreist finden wir dann die Werbung des Unternehmens EXPORO. Hier wird suggeriert, als wenn man in Immobilien investieren würde. Das ist nicht so, denn man stellt eben bei vielen Projekten dem Unternehmen nur Kapital als Nachrangdarlehen zur Verfügung.
Eine Garentie oder einen Nachweis, was der Geldeinsammler mit dem Geld macht, den gibt es nicht. Es kann tatsächlich in Immobilien, aber auch in Urlaubsreisen, Autos oder ähnliches investiert werden.
Schlimm finden wir, dass EXPORO neuerdings schon mit Kindern Werbung macht. Werbung für ein Finanzprodukt. Hier suggeriert man dem Zuschauer, „dass es kinderleicht sei“ bei EXPORO zu investieren.
Kommentar hinterlassen