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Bericht: Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse für die Elbtower Hotel Management S.à r.l.

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geralt (CC0), Pixabay
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ktenzeichen: 67b IN 216/24
Gericht: Amtsgericht Hamburg
Datum des Beschlusses: 29.10.2024

Sachverhalt:
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elbtower Hotel Management S.à r.l., eingetragen im Handelsregister unter der Nummer B 246950, hat das Amtsgericht Hamburg am 29.10.2024 beschlossen, den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde am 24.09.2024 beim Gericht eingereicht und basiert auf einem Schreiben der Schuldnerin vom 23.09.2024.

Gesellschaftsinformationen:
Die Elbtower Hotel Management S.à r.l. mit Sitz in Bertrange, Luxemburg, wird durch die Geschäftsführer Stefan Massa und Martin Schaffer vertreten. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, Verwalten, die Gründung und Entwicklung sowie der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland.

Bedeutung des Beschlusses für die Gläubiger:
Der Beschluss, das Insolvenzverfahren mangels Masse abzulehnen, bedeutet, dass die Elbtower Hotel Management S.à r.l. nicht über genügend Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Konkret hat das Gericht festgestellt, dass die Gesellschaft so geringe Vermögenswerte besitzt, dass selbst die Abwicklung des Verfahrens nicht finanziert werden könnte.

Für die Gläubiger hat dieser Beschluss erhebliche Konsequenzen:

  1. Keine Befriedigung der Forderungen: Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, haben die Gläubiger keinen Zugriff auf das Vermögen der Gesellschaft, um ihre offenen Forderungen zumindest teilweise zu begleichen. Das bedeutet, dass die Gläubiger höchstwahrscheinlich auf ihren Forderungen sitzen bleiben.
  2. Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten: Die Ablehnung des Verfahrens bedeutet, dass Gläubiger weiterhin rechtliche Schritte gegen die Gesellschaft einleiten könnten. Allerdings ist dies oft aussichtslos, da bereits festgestellt wurde, dass kaum oder kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.
  3. Abschreibung der Forderungen: Für die meisten Gläubiger dürfte dieser Beschluss darauf hinauslaufen, dass sie ihre Forderungen gegen die Elbtower Hotel Management S.à r.l. abschreiben müssen, da eine Rückzahlung sehr unwahrscheinlich ist.
  4. Kein Insolvenzverwalter: Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Vermögenswerte der Gesellschaft verwaltet oder zu Gunsten der Gläubiger verwertet. Es gibt daher niemanden, der systematisch prüfen könnte, ob noch verstecktes Vermögen existiert oder ob bestimmte Vermögensgegenstände rückgefordert werden könnten.

Fazit:
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg ist für die Gläubiger ein negatives Signal. Die Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse deutet darauf hin, dass die Elbtower Hotel Management S.à r.l. vermutlich zahlungsunfähig und ohne verwertbare Vermögenswerte ist. Gläubiger haben kaum Aussichten, ihre Forderungen durchzusetzen, und werden wahrscheinlich ihre Ansprüche abschreiben müssen.

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