Bericht: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Az. 1 IN 96/24)
Im Verfahren über den Antrag der Mehrbewerbungen.de GmbH (Sitz: Friedensstraße 13-15, 73614 Schorndorf), vertreten durch Geschäftsführer Luan Freundl, wurde am 14. Oktober 2024 um 11:30 Uhr beschlossen, Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin zu ergreifen.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden vorläufig untersagt, es sei denn, unbewegliche Gegenstände sind betroffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Thorben Schmidt aus Donaueschingen wird als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er erhält eingeschränkte Befugnisse, um die Vermögenslage der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern.
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Über Bankkonten und Außenstände darf sie nicht mehr verfügen; diese Befugnisse gehen auf den Insolvenzverwalter über.
- Prüfauftrag an den vorläufigen Insolvenzverwalter: Er soll untersuchen, ob die Eröffnungsvoraussetzungen für das Insolvenzverfahren vorliegen und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.
- Weitere Befugnisse des Insolvenzverwalters: Er darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, die Bücher prüfen und Sonderkonten eröffnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Schuldnerin sowie die Gläubiger können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
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