Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20. Juni 2024 ein wichtiges Urteil zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Raum Kreuztal gefällt. Die Entscheidung betrifft sowohl die Trassenführung als auch den Standort einer Umspannanlage.
Kernpunkte des Urteils:
1. Umspannanlage Junkernhees:
– Die Klage eines Grundstückseigentümers war erfolgreich.
– Der Planfeststellungsbeschluss verletzt Vorschriften des Biotopschutzes.
– Über den Standort muss neu entschieden werden.
– Grund: Die „Dänische Wiese“ wurde nach Erlass des Beschlusses als geschütztes Biotop kartiert.
2. Trassenführung im Heestal:
– Klagen gegen die Trassenführung wurden abgewiesen.
– Das Gericht sah keine Verstöße gegen Biotop- und Artenschutz.
– Die Abwägung der Interessen wurde als rechtmäßig bewertet.
– Belange wie Denkmalschutz, Wohnumfeld und Landschaftsbild wurden angemessen berücksichtigt.
3. Klage der Stadt Kreuztal:
– Die Klage wurde vollständig abgewiesen.
– Das Gericht sah keine Verletzung der Planungshoheit oder des Eigentums der Stadt.
– Die Erschließung der Anlagen über städtische Wege wurde als ausreichend geregelt beurteilt.
Das Urteil zeigt die Komplexität von Infrastrukturprojekten im Energiesektor. Während die Trassenführung bestätigt wurde, muss beim Standort der Umspannanlage nachgebessert werden. Dies unterstreicht die Bedeutung aktueller Umweltdaten bei der Planung solcher Projekte.
Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf den Zeitplan des Projekts haben, das Teil des bundesweiten Energieleitungsausbaus ist. Sie verdeutlicht zudem die Herausforderungen bei der Abwägung verschiedener Interessen im Rahmen des Energiewende-Prozesses.
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