Der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst, hat seinen Jahresbericht für 2023 vorgelegt. Wichtige Punkte:
1. Anstieg antisemitischer Verfahren:
– 2023: 747 Verfahren
– 2022: 691 Verfahren
– 2021: 662 Verfahren
– 2020: 417 Verfahren
2. Auswirkungen des Hamas-Angriffs vom 7. Oktober 2023:
– 158 der 747 Verfahren stehen im direkten Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt
– Tatsächliche Fallzahl vermutlich höher, da viele Fälle noch bei der Polizei in Bearbeitung
3. Arten antisemitischer Vorfälle:
– „Propalästinensische“ Demonstrationen
– Hassrede in sozialen Medien
– Beschmierungen von Wohnhäusern
– Bedrohungen und Beleidigungen von Jüdinnen und Juden
– Aufrufe zu Straftaten gegen Israel
4. Andere Formen des Antisemitismus:
– Rückgang von Corona-bezogenen Verschwörungstheorien
– Zunahme von Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
Der Bericht unterstreicht die anhaltende Bedeutung der Position des Antisemitismusbeauftragten, der seit 2018 existiert. Ziele sind die Verbesserung der Zusammenarbeit mit jüdischen Organisationen, die Stärkung des Vertrauens in Strafverfolgungsbehörden und die Erhöhung der Anzeigebereitschaft.
Der vollständige Bericht ist auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft Berlin verfügbar.
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