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Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen und die Kritik an der Regierung des Freistaates unsere Analyse

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Hier sind die ausführlichen Kritikpunkte an der sächsischen Landesregierung, basierend auf dem Jahresbericht 2024 des Sächsischen Rechnungshofs:

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFS):
Problem: Die LFS konnte trotz moderner Lehrgangssoftware den Aus- und Fortbildungsbedarf der sächsischen Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten nicht decken.
Details: Es fehlt eine landesrechtliche Regelung für die Zuweisung von Lehrgängen. Die Lehrgänge sind überproportional mit Angehörigen der Berufsfeuerwehr belegt, obwohl 92 % der Feuerwehrmitglieder Freiwillige sind. Das Innenministerium (SMI) hat keine detaillierten Bestimmungen zum Aufbau und zur Konzeption der LFS gemacht und steuert diese lediglich über den Mittelabfluss.
Empfehlung: Das SMI sollte klare Regeln zur Nutzung der LFS festlegen und aktiv in die Verteilung der Lehrgänge eingreifen. Zudem sollte die Erfüllung der Dienstaufgaben regelmäßig überwacht werden​

​.Haushalts- und Wirtschaftsführung der Komm24 GmbH:

Problem: Die Ziele der Bündelung, Konsolidierung und Standardisierung in der kommunalen Informationsverarbeitung sowie deren wirtschaftliche Ausgestaltung wurden nicht erreicht.
Details: Die Inhouse-Vergabe stellt ein wesentliches Fundament des Geschäftsmodells dar, könnte jedoch gerichtlich angefochten werden. Die Gesellschafter haben keine alternativen wirtschaftlichen Vergaben geprüft, und die Finanzierung der Komm24 GmbH ist weitgehend von Zuwendungen abhängig, die Ende 2025 auslaufen.
Empfehlung: Die Komm24 GmbH sollte zeitnah neu ausgerichtet werden, und es sollten Strategien zur Sicherung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit entwickelt werden​

​.Corona-Schulden und Schuldenbremse:

Problem: Kreditaufnahmen während der Corona-Zeit erfolgten ohne die notwendigen parlamentarischen Feststellungsbeschlüsse, und es wurden Kreditermächtigungen „angespart“.
Details: Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hatte Kreditermächtigungen von 381 Mio. € „angespart“, obwohl diese gemäß den Regelungen zur Schuldenbremse verfallen waren. Der Rechnungshof sieht eine Vermischung von Ausnahmetatbeständen und kritisiert die Aufnahme von Corona-Schulden ohne vorherige Feststellungsbeschlüsse.
Empfehlung: Es sollte eine Klarstellung in die Haushaltsordnung aufgenommen werden, dass die Bildung von „aufgeschobenen Kreditaufnahmen“ bei Notlagenkrediten ausgeschlossen ist. Zudem sollten Mehreinnahmen vorrangig zur Vermeidung von Kreditbedarf verwendet werden​

​.Denkmalförderung:

Problem: Uneinheitliche Bemessungsgrundlagen und Regelfördersätze in der Denkmalförderung sowie die Gründung eines Nebenhaushalts.
Details: Regelfördersätze wurden häufig ohne Begründung überschritten, insbesondere in den Programmbereichen „Dächer dicht“ und Finanzierung aus PMO-Mitteln. Die Stiftung „Lebendiges Erbe Sachsen“ entzieht sich der Kontrolle und Prüfung durch den Landtag.
Empfehlung: Es sollten einheitliche Bemessungsgrundlagen und transparente Begründungen für Überschreitungen der Regelfördersätze geschaffen werden. Die Gründung von Nebenhaushalten zur Erfüllung staatlicher Aufgaben sollte vermieden werden​

​.Gefangenenverpflegung in Justizvollzugsanstalten:

Problem: Die Organisation der Gefangenenverpflegung entsprach nicht den Anforderungen an eine krisensichere und geordnete Versorgung.
Details: Notfallpläne zur Sicherung der Gefangenenversorgung fehlten, und es wurden Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung nur unzureichend umgesetzt. Es fehlte eine korruptionssichere Bewertung des Dienstpostens des kaufmännischen Leiters einer JVA.
Empfehlung: Es sollten umfassende Notfallpläne zur Sicherung der Gefangenenverpflegung erstellt und Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung verstärkt werden​

​.Staatsschulden des Landes und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG):

Problem: Die Staatsregierung hat in den Jahren 2021 und 2022 Corona-Schulden aufgenommen, ohne dass die notwendigen parlamentarischen Feststellungsbeschlüsse vorlagen.
Details: Nicht benötigte Notlagen-Kreditermächtigungen wurden „angespart“ und sollten bis 2030 in Anspruch genommen werden, was jedoch nicht den Regelungen zur Schuldenbremse entspricht.
Empfehlung: Der SRH hält an seiner Empfehlung fest, eine Klarstellung in die Haushaltsordnung aufzunehmen, dass die Bildung von „aufgeschobenen Kreditaufnahmen“ bei Notlagenkrediten ausgeschlossen ist​

​.Diese Kritikpunkte verdeutlichen verschiedene Bereiche, in denen der SRH Handlungsbedarf sieht, um die Effizienz, Transparenz und Rechtskonformität der sächsischen Landesregierung zu verbessern.

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