Am 23. Oktober 2024 hat das Amtsgericht München eine Ergänzung im Insolvenzverfahren der NRK Real Estate 99 GmbH beschlossen. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Tisinstraße 19, 82041 Oberhaching hat und von Geschäftsführer Reinhold Ralph vertreten wird, hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 266694 eingetragen.
Beschluss zur Eröffnung eines Insolvenzsonderkontos
Mit dem aktuellen Beschluss wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin des Unternehmens ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Diese Maßnahme ergänzt den ursprünglichen Beschluss vom 21. November 2024 und dient dazu, die finanzielle Abwicklung im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu erleichtern. Ein Insolvenzsonderkonto ermöglicht es der Insolvenzverwaltung, alle relevanten Zahlungsvorgänge getrennt vom übrigen Vermögen der Gesellschaft durchzuführen, um die Transparenz und Kontrolle über die finanziellen Mittel zu gewährleisten.
Ziel der Maßnahme
Die Eröffnung eines Insolvenzsonderkontos ist eine übliche Maßnahme in Insolvenzverfahren, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte des Unternehmens klar von den privaten Vermögenswerten der Geschäftsführung oder anderen Konten getrennt verwaltet werden. Dies dient der Wahrung der Interessen der Gläubiger und stellt sicher, dass alle finanziellen Mittel, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens eingehen, ordnungsgemäß dokumentiert und verwendet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts München kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der Zustellung beziehungsweise öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Elektronische Einreichung und weitere Hinweise
Rechtsbehelfe können auch elektronisch übermittelt werden, müssen jedoch bestimmten technischen Anforderungen genügen, wie etwa der Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Einfach übermittelte E-Mails erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie auf der Website www.justiz.de.
Ausblick
Die Ergänzung des Beschlusses markiert einen weiteren Schritt im Insolvenzverfahren der NRK Real Estate 99 GmbH. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin Maßnahmen zur Sicherung und Verwaltung des Schuldnervermögens ergreifen und die finanzielle Situation des Unternehmens weiter analysieren. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren in eine reguläre Insolvenz übergeht oder ob eine Möglichkeit zur Sanierung gefunden wird.
Betroffene Gläubiger sollten zeitnah prüfen, welche Schritte sie unternehmen müssen, um ihre Forderungen anzumelden und ihre Interessen im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu wahren.
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