Startseite Allgemeines Bericht: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CSP Immobilien GmbH
Allgemeines

Bericht: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CSP Immobilien GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Aktenzeichen: 2 IN 345/24
Datum: 14. November 2024
Antragsteller: CSP Immobilien GmbH
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 732568
Vertreten durch: Geschäftsführer Corinna Passarelli und Salvatore Passarelli
Adresse: Emmy-Wechßler-Weg 7, 89077 Ulm


Hintergrund und Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Ulm hat am 14. November 2024 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CSP Immobilien GmbH entgegengenommen. Um Vermögensverschiebungen und nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag zu verhindern, wurden nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO vorläufige Maßnahmen angeordnet.


Anordnung und vorläufiger Insolvenzverwalter

  1. Beschränkung der Verfügungsgewalt:
    Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann bestellt.

    • Adresse: Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
    • Kontakt: Telefon: 0731 93807790, Fax: 0731 938077920, E-Mail: ulm@anchor.eu
  3. Mitwirkungspflichten der Geschäftsführer:
    Die Geschäftsführer der Schuldnerin wurden aufgefordert, die zur Erstellung eines Gutachtens erforderlichen Unterlagen, wie im Schreiben vom 25. Oktober 2024 angefordert, spätestens bis zum 29. November 2024 vorzulegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Einreichung der Beschwerde:

  • Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm.
  • Eine elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nicht per E-Mail. Details unter www.ejustice-bw.de.

Besonderheiten der Beschwerde:

  • Beschwerdeberechtigt sind Schuldner und Gläubiger.
  • Beschwerdegrund kann auch die fehlende internationale Zuständigkeit im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 sein.

Fazit

Mit diesem Beschluss tritt die CSP Immobilien GmbH in ein vorläufiges Insolvenzverfahren ein. Die getroffenen Maßnahmen sollen eine geordnete Abwicklung und den Schutz der Gläubigerinteressen gewährleisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens vorliegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der „Genossenschaftshändler?“ Dirk Schommert aus Luckenwalde

Allein, wenn man die nachfolgende Liste sich anschaut, könnte man glatt auf...

Allgemeines

Zukunft von MSNBC und anderen Comcast-Kanälen unter Druck durch Trumps Regierung

Die geplante Abspaltung von MSNBC, CNBC und anderen Kabelsendern durch Comcast könnte...

Allgemeines

Analyse der Bilanz der Leipzig International School gGmbH für das Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis 31.07.2023

Die Leipzig International School gGmbH (LIS) weist für das Geschäftsjahr 2022/23 eine...

Allgemeines

Die neuen Unternehmen des Jochen Sautter: Ecotrend Holding GmbH ,Ecotrend Verwaltungs GmbH ,Ecotrend GmbH & Co. KG

Will man damit eine neue Linie aufbauen, wenn das möglicherweise mit der...