Die Aufgaben genossenschaftlicher Prüfungsverbände
Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einem Prüfungsverband zu sein. Diese Verbände übernehmen zentrale Aufgaben, die dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität und die rechtmäßige Geschäftsführung von Genossenschaften zu sichern.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Prüfungsverbands gehören:
Pflichtprüfungen:
Die Prüfungen umfassen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Genossenschaft.
Je nach Größe der Genossenschaft (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) werden Prüfungen mindestens alle zwei Jahre oder jährlich durchgeführt.
Beratung:
Der Prüfungsverband berät den Vorstand der Genossenschaft in Fragen der Unternehmensführung und unterstützt bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben.
Überwachung des Jahresabschlusses:
Bei größeren Genossenschaften (ab 1,5 Millionen Euro Bilanzsumme und 3 Millionen Euro Umsatzerlösen) wird auch der Jahresabschluss im Rahmen der Prüfung einbezogen.
Wer überwacht die Prüfungsverbände?
Die Prüfungsverbände selbst unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die jeweils zuständige Behörde. Diese überwacht, ob die Verbände ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Verstöße gegen die Prüfpflicht können mit Strafen geahndet werden.
Können Prüfungsverbände insolvent werden?
Ja, auch Prüfungsverbände können in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Viele Prüfungsverbände sind als Vereine organisiert. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand des Vereins verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 Abs. 2 BGB).
Folgen einer Insolvenz:
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob laufende Prüfungen abgeschlossen werden, sofern eine angemessene Vergütung sichergestellt ist.
Wird das Verfahren mangels Masse abgelehnt, wird der Verein aufgelöst, und keine Prüfungen mehr durchgeführt.
Betroffene Genossenschaften müssen in diesem Fall umgehend einem neuen Prüfungsverband beitreten und versäumte Prüfungen nachholen.
Probleme bei verzögerten Prüfungen
Manche Prüfungsverbände geraten in Verzug mit den Pflichtprüfungen. Für Genossenschaften kann dies erhebliche Risiken bedeuten, da die Einhaltung der Prüfpflichten im Genossenschaftsgesetz verankert ist.
Handlungsmöglichkeiten für Genossenschaften:
Direkt können Genossenschaften säumige Prüfungsverbände nicht zur Einhaltung der Prüfpflichten zwingen.
Die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde kann jedoch kontaktiert werden, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Zulassung von Prüfungsverbänden
Die Gründung und Zulassung von Prüfungsverbänden erfolgt unter der Aufsicht der zuständigen Landes- oder Bundesbehörden. Diese stellen sicher, dass die Verbände die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um Genossenschaften rechtlich und wirtschaftlich prüfen zu können.
Fazit
Genossenschaftliche Prüfungsverbände spielen eine unverzichtbare Rolle in der Überwachung und Beratung von Genossenschaften. Sie gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und tragen zur Stabilität des genossenschaftlichen Systems bei. Allerdings zeigt der Fall von insolventen oder säumigen Prüfungsverbänden, dass auch hier Schwächen bestehen. Eine stärkere Aufsicht und klare gesetzliche Regelungen könnten helfen, die Risiken für Genossenschaften weiter zu minimieren.
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