Wie andere auch, so haben wir den Bericht in KMI gelesen, der sicherlich in einigen Punkten zu hinterfragen ist.
Zunächst einmal finden wir es nicht in Ordnung, dass in dem Bericht überhaupt Gesellschaften benannt werden, die derzeit von der BaFin noch „unbehelligt“ sind. Liebe KMI‘ ler, warum macht Ihr sowas?
Das für uns bemerkenswerte ist jedoch im letzten Drittel des Artikels zu finden. Hier sagt KMI eigentlich, dass die BaFin alle Aufkäufer als Betreiber von Einlagegeschäften sieht, sofern diese den Vertrag nicht weiterführen. Ich würde behaupten 90% aller Aufkaufgesellschaften kündigen die LV und führen diese nicht klassisch weiter.
In der logischen Konsequenz müsste die BaFin dann gegen alle Gesellschaften ermitteln und ggf. ein Verbot verhängen, die die aufgekauften LV’s nicht weiterführen.
Ich bin der Meinung, dass eine solche Einschätzung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird, sofern ein echter Kaufvertrag vorliegt.
Tja aus die Maus
na die Versicherungen haben schon eine große Loppy in Deutschland, da wird sich auch KMI arrangieren müssen, denke ich mal.Ich dänke aber uach das es unter den Aufkäufern viele gibt die das Geld nie zurückzahlen können, dann ist es besser wenn man das nicht mehr darf.
Hallo an die Community ja KMI weiss immer mehr. Warum die jetzt den „Haudrauf“ auf die LV Gesellschaften machen kann ich eigentlich nur vermuten, vielleicht zuviele Kündigungen oder Hinweise aus der Abteilung Versicherungstipp? Wer weiss das so genau. Gut recherchiert wird das schon sein, wie man es von KMI gewöhnt ist.
Ja habe den Bericht gelesen. Der letzte Abschnitt macht in der Tat nachdenklich. Ist der Wortlaut richtig und so von der Bafin gekommen, dann ist das eigentlich das AUS für alle neuen Ankausfgesellschaften auf dem Markt. Ob man darüber „traurig“ sein soll weiss ich nicht. Vertrieb findet ein neues Produkt-bestimmt.
da hat warscheinlich einer zu wenig Abbonnements bei denen gezeichnet, oder zu früh gekündigt. Das ist doch alles das selbe Theater. Schreiben um zu verdienen nicht um aufzuklären.