Bericht: Insolvenzantragsverfahren der Schlote Saar GmbH

Published On: Donnerstag, 17.10.2024By

Am 17.10.2024 wurde im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Saar GmbH (Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum) vom Amtsgericht Hildesheim eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Schlote Saar GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Schlote und Carsten Schulz, befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren nach § 270a Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO).

Bestellung des vorläufigen Sachwalters

Im Rahmen des Verfahrens wurde der Rechtsanwalt Stefan Liese von der GÖRG Insolvenzverwaltung (Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover) zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Herr Liese wird die Überwachung und Kontrolle der Vermögensverwaltung der Schlote Saar GmbH übernehmen. Die Geschäftsführung bleibt jedoch weiterhin befugt, das Vermögen des Unternehmens unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters selbst zu verwalten und darüber zu verfügen.

Kontaktinformationen des vorläufigen Sachwalters:

  • Rechtsanwalt Stefan Liese
  • GÖRG Insolvenzverwaltung
  • Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover
  • Tel.: 0511/64200-790
  • Fax: 0511/64200-799
  • E-Mail: sliese@goerg.de

Einsichtnahme des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim eingesehen werden. Diese Einsichtnahme bietet sowohl Gläubigern als auch anderen betroffenen Parteien die Möglichkeit, die Details der Entscheidung nachzuvollziehen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Beschwerde eingelegt werden, wenn die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 angefochten werden soll. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.

Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Hildesheim (Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim) eingereicht oder mündlich zu Protokoll bei einem beliebigen Amtsgericht erklärt werden. Die Frist zur Einreichung gilt nur dann als eingehalten, wenn die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Hildesheim eingeht. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss klar benennen.

Datenschutz

Das Amtsgericht Hildesheim weist zudem auf seine Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hin, die auf der Website des Amtsgerichts Hildesheim verfügbar ist. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch in Papierform zugesendet werden.

Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner der Schlote Saar GmbH ist diese Entwicklung von großer Bedeutung, da sie den weiteren Fortgang des Verfahrens und die potenziellen Konsequenzen für die finanzielle Zukunft des Unternehmens direkt beeinflussen könnte.

Weiterführende Informationen:

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