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Bericht: Insolvenzeröffnungsverfahren der Procomcure Biotech Germany GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat am 18. Dezember 2024 das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Procomcure Biotech Germany GmbH eingeleitet (Aktenzeichen: 67g IN 335/24). Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg und Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg (HRB 209152) wird durch den Geschäftsführer Dr. Thomas Wüstefeld vertreten.

Geschäftszweck der Procomcure Biotech Germany GmbH

Das Unternehmen ist in den Bereichen Biotechnologie und Biomedizin tätig. Dazu gehören:

  • Forschung, Entwicklung, Herstellung und Handel mit Biotechnologie- und Medizinprodukten
  • Vermarktung von Gesundheits- und Medizinprodukten sowie Patenten
  • Dienstleistungen im Gesundheits- und Medizinbereich, insbesondere Analytik

Anordnung des Insolvenzgerichts

Das Amtsgericht Hamburg hat folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel (Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg) wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Procomcure Biotech Germany GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  3. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Drittschuldner (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Ausblick

Die Einleitung des Insolvenzverfahrens zeigt, dass die Procomcure Biotech Germany GmbH vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten steht. Mit der Bestellung von Rechtsanwältin Dr. Schinkel wurde ein erster Schritt unternommen, um die Vermögenslage zu sichern und die Ansprüche der Gläubiger zu regeln.

Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird entscheidend dafür sein, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen wird. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die aktuelle Situation eine verstärkte Aufmerksamkeit für bestehende Forderungen und Vertragsverhältnisse.

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