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Bericht: Insolvenzeröffnungsverfahren gegen adhoc med GmbH eingeleitet

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Aktenzeichen: 161 IN 4/25
Amtsgericht: Essen
Datum der Anordnung: 10.01.2025, 12:57 Uhr

Das Amtsgericht Essen hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen die adhoc med GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11924, Maßnahmen gemäß den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) eingeleitet.

Unternehmenshintergrund

Die adhoc med GmbH mit Sitz in der Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, ist auf Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und ähnliche Dienstleistungen spezialisiert. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Horz und Herrn Christian Bauer vertreten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres mit Sitz in der Heinrich-Held-Straße 16, 45133 Essen, bestellt.

Verfügungsbeschränkungen

Mit der Anordnung des Gerichts sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Maßnahmen gegen die Schuldnerin

  1. Zahlungsverbote: Den Schuldnern der adhoc med GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  2. Einstellung der Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Anordnung

Die Maßnahmen des Gerichts dienen dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu gewährleisten. Gläubiger und Geschäftspartner der adhoc med GmbH müssen sich an die Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters halten, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsflüsse und Forderungen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 161 IN 4/25 beim Amtsgericht Essen geführt. Weitere Entwicklungen im Insolvenzverfahren werden erwartet, sobald der vorläufige Insolvenzverwalter seine erste Bestandsaufnahme und Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Schuldnerin abgeschlossen hat.

Ausblick

Der nächste Schritt im Verfahren wird voraussichtlich die Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein, die von der finanziellen Lage des Unternehmens und der Bewertung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängt.

Quelle: Amtsgericht Essen, Beschluss vom 10.01.2025

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