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Bericht: Insolvenzeröffnungsverfahren über die Pryntad GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 15. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 67g IN 300/24) ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pryntad GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 155367 eingetragen ist, hat seinen Sitz am Sandtorkai 72, 20457 Hamburg, und wird durch die Geschäftsführer Martin Christopher Kaltwasser, Anja Visscher und Philipp Karsten Wolde vertreten.

Die Pryntad GmbH ist in der Vermarktung, Vermietung, Vermittlung sowie dem Verkauf und der Buchung von Werbemitteln, Werbeflächen und Werbeträgern – sowohl in gedruckter als auch digitaler Form – tätig. Trotz ihrer Geschäftstätigkeit sieht sich das Unternehmen nun mit einem Insolvenzverfahren konfrontiert.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Das Gericht hat den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast (Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Pryntad GmbH über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine weiteren Vermögensschäden entstehen und dass der Insolvenzverwalter die finanzielle Lage des Unternehmens kontrollieren kann.

Zahlungsverbot und Maßnahmen gegen Drittschuldner

Den Schuldnern der Pryntad GmbH (sogenannten Drittschuldnern) wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die GmbH zu leisten. Stattdessen ist nur noch der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Pryntad GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Drittschuldner sind daher aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnungen zu zahlen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Darüber hinaus hat das Amtsgericht Hamburg alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Pryntad GmbH vorläufig untersagt, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Schritte sollen verhindern, dass einzelne Gläubiger während des Insolvenzverfahrens bevorzugt werden oder das Vermögen des Unternehmens weiter zersplittert wird.

Weitere Schritte im Verfahren

Das Insolvenzeröffnungsverfahren zielt darauf ab, die Vermögensverhältnisse der Pryntad GmbH zu prüfen und festzustellen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Wolgast wird in den kommenden Wochen die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens begutachten und entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Firma abgewickelt werden muss.

Das Verfahren wurde am 15. Oktober 2024 um 14:00 Uhr eingeleitet. Gläubiger und Geschäftspartner der Pryntad GmbH sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

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