Aktenzeichen: 902 IN 615/24 – 2
Sachverhalt:
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH mit Sitz in Hannover (Hanomaghof 2, 30449 Hannover, HRB 227710), vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Heinz Riggers (Ringstraße 4, 82110 Germering), wurde durch das Amtsgericht Hannover am 05.12.2024 um 14:18 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt.
Dieses Verbot zielt darauf ab, die Gläubiger zu schützen und sicherzustellen, dass Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
Auflagen für Schuldner:
Alle Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, Leistungen nur noch in Übereinstimmung mit dem Beschluss zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung des Gerichts kann durch die Antragstellerin oder andere Gläubiger angefochten werden. Insbesondere ist die Einlegung einer sofortigen Beschwerde möglich, wenn beispielsweise die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 infrage gestellt wird.
Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss klar bezeichnen und erklären, dass eine Beschwerde dagegen eingelegt wird. Im Falle einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang der Beschwerde zu definieren. Es wird zudem empfohlen, die Beschwerde zu begründen.
Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Datenschutz:
Hinweise zu Datenschutz und Betroffenenrechten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover einsehbar. Auf Wunsch kann diese auch in schriftlicher Form zugesandt werden.
Gerichtskontakt:
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Postfach: 2 27, 30002 Hannover
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167
Hintergrund:
Die DREEMS e-mobilities GmbH ist ein Unternehmen, das im Bereich Elektromobilität tätig ist. Mit dem angeordneten allgemeinen Verfügungsverbot wird sichergestellt, dass während des laufenden Verfahrens keine unrechtmäßigen Transaktionen oder Handlungen erfolgen, die die Vermögenssituation der Firma weiter verschlechtern könnten.
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