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Bericht: Insolvenzverfahren der SLP Beteiligung GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Kiel hat im Insolvenzverfahren der SLP Beteiligung GmbH, Hamburg, unter dem Aktenzeichen 25 IN 50018/24 am 18. Dezember 2024 wichtige Beschlüsse gefasst. Das Unternehmen, dessen Geschäftszweck das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist, hatte zuvor die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mit dem aktuellen Beschluss wurden die am 31. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Dies bedeutet, dass bestimmte zuvor ergriffene Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin nun nicht mehr in Kraft sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Reinhold Schmid-Sperber, bleibt jedoch weiterhin befugt, im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten über das Vermögen der SLP Beteiligung GmbH zu verfügen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Schmid-Sperber hat weiterhin die Befugnis, im Rahmen der Insolvenzordnung (§§ 25 Abs. 2, 209, 207 Abs. 3 InsO) folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Berichtigung der Verfahrenskosten: Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Gutachten und Verwaltung während des Verfahrens.
Entnahme seiner Vergütung: Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die als Sachverständiger erfolgt nach entsprechender gerichtlicher Festsetzung.

Hintergrund zur SLP Beteiligung GmbH

Die SLP Beteiligung GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 145893 eingetragen. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Dr. Dirk Tetzlaff und Peter Welge vertreten. Rechtsanwälte der Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB aus Stuttgart vertreten das Unternehmen im laufenden Verfahren.
Einschätzung und nächste Schritte

Das Verfahren deutet darauf hin, dass die finanzielle Situation der SLP Beteiligung GmbH angespannt ist. Die Entscheidung, bestimmte Sicherungsmaßnahmen aufzuheben, zeigt, dass das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter weiterhin eine zentrale Rolle in der Verwaltung des schuldnerischen Vermögens einräumt. Es bleibt abzuwarten, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird oder ob eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern angestrebt wird.

Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner ist diese Entwicklung von besonderer Bedeutung, da sie Auswirkungen auf bestehende Forderungen und die Zukunft der SLP Beteiligung GmbH haben könnte. Das Verfahren wird zeigen, ob das Unternehmen restrukturiert werden kann oder eine geordnete Abwicklung erfolgt.

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