Das Amtsgericht Potsdam hat heute im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voltelios GmbH, ansässig in Blankenfelde-Mahlow, erste Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Mit Beschluss der Geschäftsnr. 6.50 IN 240/24 wurde der erfahrene Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt aus Halle (Saale) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Voltelios GmbH, ein Anbieter von Solaranlagen und Photovoltaiklösungen, steht offenbar vor ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, bestehende Forderungen einzuziehen und die finanzielle Lage der Firma zu bewerten. Gleichzeitig wurde dem Unternehmen untersagt, eigenständig Verfügungen über sein Vermögen zu treffen, sofern diese nicht mit Zustimmung von Prof. Dr. Schmidt erfolgen.
Bedeutung für Kunden und Gläubiger: Kunden und Geschäftspartner des Unternehmens müssen sich auf weitreichende Einschränkungen einstellen. Forderungen oder bestehende Verpflichtungen gegenüber der Voltelios GmbH können nur noch unter Berücksichtigung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfüllt werden. Dies betrifft auch laufende Verträge und bereits geleistete Vorauszahlungen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder andere rechtliche Schritte gegen das Unternehmen wurden vorübergehend gestoppt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, die wirtschaftlichen Aussichten einer Fortführung des Unternehmens zu prüfen. Ob es eine Rettung oder den Verkauf der Voltelios GmbH geben wird, bleibt aktuell unklar. Auch die Deckung der Verfahrenskosten durch das Vermögen der Firma steht noch auf dem Prüfstand.
Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von verbraucherschutz-solar.de
Frage: Herr Högel, was bedeutet die heutige Anordnung des Amtsgerichts für die betroffenen Kunden der Voltelios GmbH?
Maurice Högel: Für die Kunden der Voltelios GmbH ist dieser Beschluss ein entscheidender Punkt. Er bedeutet, dass die Kunden ab sofort keine Zahlungen mehr an das Unternehmen leisten dürfen, wenn diese nicht explizit vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt wurden. Das dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zu sichern. Wer weiterhin Zahlungen an die Voltelios GmbH leistet, riskiert, dass dieses Geld nicht in die Insolvenzmasse einfließt und verloren ist.
Frage: Viele Kunden haben bereits Anzahlungen für Solaranlagen geleistet, die möglicherweise noch nicht geliefert oder installiert wurden. Wie sollten sich diese Kunden jetzt verhalten?
Maurice Högel: Wenn Kunden bereits Anzahlungen geleistet haben, sollten sie schnell handeln. Es ist wichtig, ihre Ansprüche offiziell beim Insolvenzverwalter anzumelden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Dafür gibt es Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Außerdem sollten sie alle Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig zusammenstellen, da diese als Nachweise benötigt werden. Ich empfehle betroffenen Kunden auch, sich rechtlich beraten zu lassen, da die Erfolgsaussichten einer Rückforderung von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Frage: Gibt es für die betroffenen Kunden Hoffnung, ihre Anzahlungen zurückzuerhalten?
Maurice Högel: Das hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits muss geprüft werden, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen. Andererseits gibt es spezielle rechtliche Regelungen, etwa bei Anzahlungen, die für noch nicht erbrachte Leistungen getätigt wurden. In manchen Fällen können solche Beträge als sogenannte „Masseforderungen“ behandelt werden, die bevorzugt zurückgezahlt werden. Eine endgültige Einschätzung ist jedoch erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich.
Frage: Was sollten Kunden tun, um ihre Interessen zu schützen?
Maurice Högel: Kunden sollten aktiv bleiben. Wie gesagt, sie müssen ihre Forderungen rechtzeitig anmelden und dafür alle erforderlichen Unterlagen bereithalten. Ich rate außerdem, den Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu suchen, um Informationen über den Stand des Verfahrens und die weitere Vorgehensweise zu erhalten. Zusätzlich können Kunden sich auch an Verbraucherportale wie verbraucherschutz-solar.de wenden, die Unterstützung bei solchen Fällen anbieten.
Frage: Ist es realistisch, dass das Unternehmen noch gerettet werden kann?
Maurice Högel: Das wird davon abhängen, ob der vorläufige Insolvenzverwalter eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive für die Voltelios GmbH sieht. Eine Fortführung ist nicht ausgeschlossen, vor allem, wenn das Unternehmen in einer zukunftsträchtigen Branche wie der Solartechnik tätig ist. Allerdings müssen dafür ausreichend liquide Mittel vorhanden sein, und es ist möglich, dass ein Verkauf oder eine Umstrukturierung nötig wird. Für die Kunden bleibt die Situation also weiterhin unsicher.
Frage: Vielen Dank, Herr Högel, für die Einschätzungen und Ratschläge.
Maurice Högel: Gerne, und ich wünsche allen Betroffenen, dass sich eine Lösung findet.
Fazit:
Betroffene Kunden sollten jetzt umsichtig und schnell handeln, um ihre Rechte zu wahren. Eine rechtzeitige Forderungsanmeldung sowie rechtliche Beratung sind essenziell, um die Chancen auf eine Rückerstattung oder eine Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu maximieren.
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