Aktenzeichen: IN 889/24
Entscheidung erlassen von: Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
Datum: 2. Januar 2025
Zusammenfassung des Beschlusses
Das Amtsgericht Augsburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro GmbH – Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen und Kapitalanlagen abgelehnt. Der Grund für die Entscheidung: mangelnde Masse. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Über die Schuldnerin
Firma: Euro GmbH
Sitz: Ulmer Str. 26, 86154 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg, HRB 14518
Geschäftszweig: Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Finanzierungen und Kapitalanlagen
Geschäftsführer: Isler Bedros
Hintergrund der Entscheidung
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von einer antragstellenden Gläubigerin gestellt. Das Insolvenzgericht stellte jedoch fest, dass das Vermögen der Euro GmbH nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – ein zentraler Grundsatz der Insolvenzordnung (§ 26 InsO). Daher wurde der Antrag abgelehnt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die wichtigsten Punkte:
Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Wenn die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Einreichungsstelle:
Amtsgericht Augsburg
Adresse: Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Form:
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Alternativ: Elektronisch, jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP).
Erforderliche Angaben:
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
Erklärung, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird
Folgen für Gläubiger und Schuldner
Für die Gläubiger bedeutet die Abweisung des Insolvenzverfahrens, dass keine formale Möglichkeit besteht, Ansprüche im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Stattdessen müssen Gläubiger möglicherweise andere rechtliche Schritte einleiten, um Forderungen einzutreiben.
Für die Schuldnerin bleibt die Frage offen, wie offene Forderungen und Schulden geregelt werden, da keine gerichtliche Aufteilung der Vermögenswerte erfolgen wird.
Fazit
Die Entscheidung zeigt einmal mehr die Bedeutung einer ausreichenden Vermögensbasis für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger der Euro GmbH könnte es nun schwierig werden, ihre Ansprüche durchzusetzen, da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Betroffene Gläubiger sollten prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, Forderungen geltend zu machen, und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
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