Am 2. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 97/24 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WWSE Technologies GmbH eröffnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf, wurde aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung insolvent. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde bereits am 6. Mai 2024 von einem Gesellschafter der Firma eingereicht.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos aus Düsseldorf bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu sichern, Forderungen zu prüfen und die verbliebenen Vermögenswerte des Unternehmens zu verwerten, um die Gläubiger entsprechend ihrer Ansprüche zu befriedigen. Betroffene Anleger und Gläubiger der WWSE Technologies GmbH müssen ihre Forderungen bis zum 20. Januar 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Aufforderung zur Forderungsanmeldung
Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 174 der Insolvenzordnung (InsO) schriftlich und formgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Art und Grundlage der Forderung (z. B. Darlehensverträge, Investitionen, offene Rechnungen),
- Höhe der Forderung,
- Ggf. vorhandene Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Unternehmens.
Die Anmeldung muss rechtzeitig erfolgen, da versäumte oder fehlerhafte Forderungsanmeldungen den Verlust von Ansprüchen nach sich ziehen können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Zahlungen an die WWSE Technologies GmbH ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten sind.
Für die Einsicht in die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen stehen diese ab dem 27. Januar 2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333, zur Verfügung.
Prüfungstermin und Gläubigerversammlung
Der Stichtag für den Prüfungstermin, der gleichzeitig als erste Gläubigerversammlung fungiert, ist der 10. Februar 2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Diese Stellungnahmen können sich unter anderem auf folgende Aspekte beziehen:
- Die Person des Insolvenzverwalters,
- Die Einsetzung oder Besetzung des Gläubigerausschusses,
- Vorschläge zur Verwertung der Insolvenzmasse oder zum weiteren Fortgang des Verfahrens.
Beim Prüfungstermin werden die Forderungen der Gläubiger überprüft und deren Berechtigung festgestellt. Anleger, die ihre Forderungen erfolgreich anmelden, können somit an möglichen Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse teilnehmen.
Chancen für Anleger und Handlungsempfehlungen
Die Aussichten auf Rückzahlungen für betroffene Anleger hängen maßgeblich davon ab, wie viel Vermögen (Insolvenzmasse) des Unternehmens noch verfügbar ist. Die Insolvenzmasse wird genutzt, um die Gläubiger nach Rangordnung und Quoten zu bedienen. Es ist in solchen Verfahren jedoch oft üblich, dass nach Abzug der Verfahrenskosten nur ein Bruchteil der Forderungen gedeckt werden kann.
Um Ansprüche zu sichern, sollten Anleger folgende Schritte unternehmen:
- Forderungsanmeldung vorbereiten: Dokumente wie Verträge, Kontoauszüge oder E-Mails zur Nachweisführung sammeln.
- Formgerechte Anmeldung der Forderung: Die Anmeldung sollte klar und nachvollziehbar formuliert sein. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt.
- Prüfen von Schadensersatzansprüchen: Es sollte geprüft werden, ob Verantwortliche des Unternehmens, wie die Geschäftsführung, haftbar gemacht werden können, etwa bei Hinweisen auf Pflichtverletzungen oder unzulässige Geschäftspraktiken.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gläubiger, die die Entscheidung des Gerichts anfechten möchten, können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss schriftlich beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht werden.
Die im Zusammenhang mit dem Verfahren veröffentlichten Informationen werden spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens aus dem elektronischen Informationssystem gelöscht.
Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website für Insolvenzbekanntmachungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verfügbar.
Fazit
Die Insolvenz der WWSE Technologies GmbH stellt für die betroffenen Anleger eine schwierige Situation dar, jedoch ist es wichtig, fristgerecht zu handeln. Durch die ordnungsgemäße Anmeldung ihrer Forderungen und eine fundierte rechtliche Beratung können Gläubiger sicherstellen, dass ihre Interessen im Verfahren berücksichtigt werden. Anleger sollten den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen, insbesondere die Ergebnisse der Gläubigerversammlung am 10. Februar 2025.
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