Im Insolvenzantragsverfahren betreffend das Vermögen der AH Dachtechnik Westerwald GmbH, mit Sitz in der Industriestraße 83, 57518 Betzdorf (Handelsregister AG Montabaur, HRB 28961), vertreten durch den Geschäftsführer Alan Wyn Hughes, Mittelhof, wurde am 20.12.2024 um 13:45 Uhr durch das Amtsgericht Betzdorf die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens:
Beschränkung der Verfügungsmacht: Verfügungen der AH Dachtechnik Westerwald GmbH sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf, bestellt. Dr. Ortmüller ist erreichbar unter der Telefonnummer 02741-93400 sowie per Fax unter 02741-934033.
Hinweis an Schuldner:
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, künftige Zahlungen nur unter Beachtung der Anordnung des Gerichts (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO) zu leisten.
Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung des Gerichts kann von der Antragstellerin mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Zudem besteht für Gläubiger die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, sofern die internationale Zuständigkeit des Gerichts (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848) bestritten wird.
Frist: Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist mit Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung.
Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts einzulegen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf.
Form: Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Sofern die Anfechtung nur teilweise erfolgt, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist erforderlich.
Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung des Gerichts gemäß DSGVO kann auf der Webseite des Amtsgerichts Betzdorf unter www.agbd.justiz.rlp.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Papierform bereitgestellt.
Zusammenfassung: Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die AH Dachtechnik Westerwald GmbH unter Aufsicht gestellt, um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die Ernennung von Dr. Klaus Ortmüller als vorläufiger Insolvenzverwalter ermöglicht die Überwachung aller finanziellen Bewegungen, während Schuldner und Beteiligte ihre Zahlungen nur in Abstimmung mit der gerichtlichen Verfügung vornehmen dürfen. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist Einspruch einzulegen.
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