Aktenzeichen: 9 IN 142/24
Datum: 06.12.2024
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Bike Center Garrel GbR, mit Sitz in der Böseler Straße 35, 49681 Garrel, wurde am 6. Dezember 2024 um 9:35 Uhr durch das Amtsgericht Cloppenburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Bike Center Garrel GbR wird von den Gesellschaftern Viktor Spadi und Nick Kober vertreten.
Wesentliche Beschlüsse:
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg, bestellt. Herr Stoll ist erreichbar unter:- Telefon: 0441/779 308-10
- Fax: 0441/779 308-19
- E-Mail: info@legales-stoll.de
- Beschränkungen für die Antragstellerin:
Verfügungen der Bike Center Garrel GbR dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. - Anweisungen für Schuldner:
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Einsichtnahme des Beschlusses:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin kann gegen die Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einreichen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen.
Frist und Einreichung der Beschwerde:
- Die Notfrist beträgt zwei Wochen.
- Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag.
- Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Cloppenburg (Insolvenzabteilung, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg) oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts einzulegen. Entscheidend ist jedoch der fristgerechte Eingang der Beschwerde beim zuständigen Gericht.
Form und Inhalt der Beschwerde:
Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie muss den angefochtenen Beschluss benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist dies anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Datenschutz:
Hinweise gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Cloppenburg unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de
Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung zugesandt werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 06.12.2024
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