Aktenzeichen: 91 IN 10066/24
Am 14. November 2024 hat das Amtsgericht Neumünster im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG, mit Sitz in Ilsahl 1, 24536 Neumünster, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Oma Irma GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Timon Camacho Santiago ist. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRA 10148 KI eingetragen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO), wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Khan bestellt, erreichbar unter:
Büschstraße 12 / Colonnaden 29, 20354 Hamburg
Telefon: 040 2841788-88
Telefax: 040 2841788-77
Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Gemäß § 22 Abs. 2 InsO wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, das Vermögen der Schuldnerin wie folgt zu verwalten und zu sichern:
- Einziehung von Forderungen auf ein von ihm eingerichtetes Treuhandkonto.
- Einzug von Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto.
- Drittschuldner dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Zahlung an die Schuldnerin zu.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter führt außerdem die notwendigen Zustellungen im Verfahren durch, mit Ausnahme der Zustellung gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin, die weiterhin durch das Insolvenzgericht erfolgen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen bleiben in der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Neumünster (Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster) eingehen.
Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, wenn keine Verkündung stattgefunden hat, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Im Fall der öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung (§ 9 InsO).
Form der Beschwerde:
- Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
- Die Einhaltung der Frist ist gewährleistet, wenn die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Neumünster eingeht.
- Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder:
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder
- auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Zulässige Übermittlungswege sind beispielsweise das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Details sind den rechtlichen Vorgaben der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) zu entnehmen.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegt die Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG nun erheblichen Einschränkungen in ihrer Verfügungsgewalt. Alle Gläubiger sowie Geschäftspartner sind aufgefordert, ihre Forderungen und Zahlungen nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln. Die Wahrung der Fristen und die ordnungsgemäße Einlegung von Rechtsmitteln sind für alle Beteiligten von entscheidender Bedeutung.
Ausgestellt durch das Amtsgericht Neumünster am 14. November 2024.
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