Aktenzeichen: 71 IN 1012/24
Amtsgericht: Münster
Datum der Anordnung: 13. Dezember 2024, 09:55 Uhr
Beteiligte Parteien:
- Schuldnerin: Hof Lebensberg GmbH
- Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 22149
- Sitz: Fresnostraße 101, 48159 Münster
- Gesetzlich vertreten durch: Frau Janine Raabe (Geschäftsführerin)
- Vertretung durch den Gesellschafter: Herr Paul Raabe, gleiche Adresse
Anordnung im Verfahren gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO):
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, Zahlungen an die Hof Lebensberg GmbH zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldner wurden angewiesen, ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügung, wurden untersagt.
- Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Fazit:
Das Amtsgericht Münster hat mit der Bestellung von Dr. Frank Kreuznacht als vorläufigem Insolvenzverwalter und den damit verbundenen Anordnungen erste Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Hof Lebensberg GmbH getroffen. Ziel ist es, den Überblick über die Vermögenssituation zu bewahren und Gläubigerinteressen zu schützen, während die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geprüft wird.
Aktenzeichen: 71 IN 1012/24
Datum: 13. Dezember 2024
Gericht: Amtsgericht Münster
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