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Bericht über das Insolvenzeröffnungsverfahren der ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Am 9. Oktober 2024 um 14:51 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Cremon 11, 20457 Hamburg, hat und im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166378 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Herrn Justin Archard vertreten. Die ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH ist im Bereich der Schiffsmaklerei tätig.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Béla Knof bestellt. Dieser hat seine Kanzlei in der Valentinskamp 70, 20355 Hamburg. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH zu sichern und deren Geschäftsbetrieb bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu überwachen.

Anordnung der vorläufigen Maßnahmen

Gemäß den §§ 21, 22 InsO wurden verschiedene Maßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse der ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH zu schützen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies bedeutet, dass Rechtsanwalt Béla Knof jede finanzielle Entscheidung der GmbH prüfen und genehmigen muss, um die Insolvenzmasse zu sichern.
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner: Den Schuldnern der GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die GmbH zu leisten. Stattdessen sind diese Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der ermächtigt wurde, Bankguthaben und andere Forderungen der GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Gelder unkontrolliert in die GmbH fließen und stellt sicher, dass die Insolvenzmasse ordnungsgemäß verwaltet wird.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Damit wird sichergestellt, dass keine Gläubiger während des laufenden Verfahrens bevorzugt werden und die Insolvenzmasse geschützt bleibt.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftsbetrieb

Durch die vorläufigen Maßnahmen und die Bestellung eines Insolvenzverwalters wird der Geschäftsbetrieb der ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH zunächst eingeschränkt, aber nicht zwangsläufig eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll dafür sorgen, dass keine unberechtigten Vermögensabflüsse stattfinden und eine geordnete Verwaltung der finanziellen Mittel erfolgt. Die Gläubiger können bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung keine eigenständigen Vollstreckungsmaßnahmen mehr ergreifen und müssen ihre Ansprüche über den vorläufigen Insolvenzverwalter geltend machen.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Hamburg erste Schritte unternommen, um die Vermögenswerte der ONE WORLD SHIPBROKERS GmbH zu sichern und eine mögliche spätere Insolvenzeröffnung vorzubereiten. Rechtsanwalt Béla Knof wird die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und den weiteren Fortgang des Verfahrens begleiten. Ob das Insolvenzverfahren letztlich eröffnet wird und welche Folgen dies für die Fortführung des Unternehmens hat, wird in den kommenden Wochen entschieden.

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