Wir schätzen Ihre Privatsphäre
Wir verwenden Cookies, um Ihr Surferlebnis zu verbessern, personalisierte Anzeigen oder Inhalte einzusetzen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wenn Sie auf „Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Anwendung von Cookies zu.
Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.
Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind....
Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.
Keine Cookies zum Anzeigen.
Aktenzeichen: 36r IN 6292/24
Antragstellerin: R3 Projektmanagement GmbH, Lützowufer 26, 10721 Berlin
Vertreten durch: Geschäftsführer Olaf Ruths
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 104893
Am 04.10.2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg folgende Maßnahmen in Bezug auf den Antrag der R3 Projektmanagement GmbH zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Ausgenommen sind unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Pytel, Goethestraße 85, 10623 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
3. Verfügungsverbot
Der Schuldnerin wird untersagt, über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten.
4. Auskunftspflicht der Banken
Die führenden Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Konten zu erteilen.
5. Zahlungsverbote für Drittschuldner
Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
6. Betretungsrecht und Nachforschung
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin muss Einsicht in Bücher und Unterlagen gewähren und bei Bedarf diese aushändigen.
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Es besteht die Möglichkeit, die Beschwerde elektronisch einzureichen, wobei bestimmte Sicherheitsanforderungen an die elektronische Signatur und Übermittlungswege erfüllt werden müssen.
Verfahrensfortgang: Das Gericht wird in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Bis dahin bleiben die getroffenen Sicherungsmaßnahmen bestehen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 04.10.2024
Die Konsolidierung des Berichts der Geis Holding GmbH & Co. KG für...
BeiDie RedaktionFreitag, 01.11.2024Aktenzeichen: 3 IN 195/24 Gericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Datum des Beschlusses: 1....
BeiDie RedaktionFreitag, 01.11.2024Aktenzeichen: 531 IN 16/24 Gericht: Amtsgericht Bremen Datum des Beschlusses: 01.11.2024, 09:10...
BeiDie RedaktionFreitag, 01.11.2024ktenzeichen: 67b IN 216/24 Gericht: Amtsgericht Hamburg Datum des Beschlusses: 29.10.2024 Sachverhalt:...
BeiDie RedaktionFreitag, 01.11.2024
Kommentar hinterlassen