Am 17. Oktober 2024 wurde im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SiSS GmbH ein Beschluss vom Amtsgericht Baden-Baden erlassen. Die SiSS GmbH, ansässig in Baden-Baden und vertreten durch die Geschäftsführer Sascha Rauter, Simon Schultz, Gebhard Strähler und Jonas Weinmann, hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der SiSS GmbH bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, ordnete das Gericht die folgenden Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) an:
Darüber hinaus wurde Dr. Pehl beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens der SiSS GmbH möglich ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung Beschwerde beim Amtsgericht Baden-Baden eingelegt werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung über das Justizportal möglich.
Dieser Beschluss dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der Vermögenswerte der SiSS GmbH bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
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