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Bericht über das Insolvenzverfahren der SiSS GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Am 17. Oktober 2024 wurde im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SiSS GmbH ein Beschluss vom Amtsgericht Baden-Baden erlassen. Die SiSS GmbH, ansässig in Baden-Baden und vertreten durch die Geschäftsführer Sascha Rauter, Simon Schultz, Gebhard Strähler und Jonas Weinmann, hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der SiSS GmbH bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, ordnete das Gericht die folgenden Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) an:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Es wurde ein Verbot der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin verhängt. Ausgenommen hiervon sind unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl aus Achern bestellt. Seine Aufgabe besteht in der Sicherung und Überwachung des Vermögens der Schuldnerin. Dr. Pehl hat zudem die Aufgabe zu prüfen, ob das Vermögen der SiSS GmbH zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Die SiSS GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Insbesondere ist ihr untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse wurden auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
  4. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters: Dr. Pehl wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie neue Sonderkonten zu eröffnen. Die Kreditinstitute der Schuldnerin wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Zudem wurde den Schuldnern der SiSS GmbH verboten, Zahlungen an diese zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.
  5. Zugang zu Geschäftsunterlagen und Räumlichkeiten: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume der SiSS GmbH betreten, Einsicht in die Geschäftsunterlagen nehmen und diese gegebenenfalls bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einziehen.

Darüber hinaus wurde Dr. Pehl beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens der SiSS GmbH möglich ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung Beschwerde beim Amtsgericht Baden-Baden eingelegt werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung über das Justizportal möglich.

Dieser Beschluss dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der Vermögenswerte der SiSS GmbH bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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