I. Entwicklung der Eingangs- und Erledigungszahlen
Die Statistik erfasst Korruptionsdelikte wie Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) sowie im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB). Auch wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) werden erfasst.
Zahl der Korruptionsverfahren:
Im Zeitraum von 2014 bis 2023 gab es Schwankungen bei den Verfahrenszahlen. Die Gesamtzahl der Verfahren stieg von 93 im Jahr 2014 auf 170 im Jahr 2023. Besonders auffällig sind die Zunahmen bei Verfahren wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB).
Zahl der Beschuldigten:
Die Zahl der Beschuldigten stieg von 180 im Jahr 2014 auf 290 im Jahr 2023. Hervorzuheben ist der Anstieg der Beschuldigten wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) und Vorteilsannahme (§ 331 StGB).
Abschließende Verfügungen der Staatsanwaltschaften 2023:
Strafkammeranklage: 7
Anklage zum Amtsgericht: 16
Strafbefehlsantrag: 27
Einstellungen nach § 153a StPO: 11
Einstellungen nach § 153 StPO: 2
Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO: 53
Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens: 83
II. Lagebeurteilung
Nach einem Rückgang der Verfahrens- und Beschuldigtenzahlen in den Jahren 2021 und 2022, stiegen diese 2023 wieder deutlich an. Mit 170 neuen Verfahren gegen 290 Beschuldigte liegt das Jahr 2023 über dem 10-Jahres-Durchschnitt von 136 neuen Verfahren gegen 209 Beschuldigte. Es handelt sich dabei hauptsächlich um strukturelle Kriminalität, die durch amtliche Kontrollen und vertrauliche Hinweise aufgedeckt wird.
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Staatsanwaltschaft/Polizei:
Die landesweite Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Kiel und des Landeskriminalamts für strukturelle Korruption gewährleistet eine effiziente Strafverfolgung. Durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachkräften konnten im Jahr 2023 63 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden.
Belastungssituation:
Die hohe Komplexität der Verfahren und der gravierende Ermittlungsaufwand führten zu einer erheblichen Belastung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Korruption. Trotz dieser Belastung konnten umfangreiche Ermittlungen und zahlreiche Durchsuchungen durchgeführt werden.
Vermögensabschöpfung:
Im Jahr 2023 wurden Vermögenswerte in Höhe von 9.560 Euro vorläufig gesichert. Die rechtskräftigen Einziehungsanordnungen beliefen sich auf 422.485,34 Euro, und für den Staat wurden 72.071,33 Euro vereinnahmt.
Anti-Korruptionsbeauftragte:
Im Jahr 2023 wurden 13 Vorgänge an die Staatsanwaltschaft Kiel abgegeben. Die Zusammenarbeit mit der Anti-Korruptionsbeauftragten war intensiv und konstruktiv, was zu einer effizienten Bearbeitung der Fälle beitrug.
Zentrale Stelle Korruption des Generalstaatsanwalts:
Diese Stelle fungiert als Ansprechstelle für Verwaltungsbehörden und trägt zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei. Sie organisiert Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche, um die Korruptionsprävention und -bekämpfung zu intensivieren.
III. Fallbeispiele
Kfz-Prüfingenieur:
Ein Prüfingenieur wurde wegen 1483 Taten der Falschbeurkundung und Bestechlichkeit angeklagt. Er soll unberechtigt Prüfentgelte in Höhe von 97.006,05 Euro vereinnahmt haben.
Waffensachkundeprüfer:
Ein Prüfer wurde wegen 17 Taten der Falschbeurkundung und Bestechlichkeit angeklagt. Er stellte Zertifikate gegen Geld aus.
Kfz-Händler und Prüfingenieure:
Gegen drei Angeklagte läuft ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger Bestechung, Betrug und Urkundenfälschung.
Bestechungsversuch bei Polizeikontrolle:
Ein Mann bot einem Polizisten nach einer Verkehrskontrolle ein Bestechungsgeld an und wurde verurteilt.
Vorteilsgewährung im Betreuungsplatz:
Ein Mann bot 1.000 Euro für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte und wurde verurteilt.
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