Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rucksack Reisen GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 3348) am 22. Oktober 2024, um 09:12 Uhr, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Rucksack Reisen GmbH mit Sitz am Pleistermühlenweg 278, 48157 Münster, wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Klaus Joachim Lange, wohnhaft in der Erphostraße 60, 48145 Münster, und Stephan Kurt Erich Grimoni, wohnhaft in der Grimmstraße 31, 48268 Greven.
Im Rahmen der Anordnung wurde der Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen der Rucksack Reisen GmbH über deren Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden, um die Gläubigerinteressen zu wahren.
Den Schuldnern der Rucksack Reisen GmbH (Drittschuldnern) ist es fortan untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sind verpflichtet, diese Anordnung zu beachten und entsprechende Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Rucksack Reisen GmbH untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Die Anordnungen wurden gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen, um das Vermögen der Rucksack Reisen GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Aktenzeichen: 75 IN 1001/24
Amtsgericht Münster, 22. Oktober 2024
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