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Anlegerschutz

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Berlin – Am Juliusturm“ zum Berichtsstichtag 13.09.2023

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WINCON Projektgesellschaft Am Juliusturm GmbH & Co. KG

Dittrichring 8
D-04109 Leipzig

Bericht

über die
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG

zur Emission
„Berlin – Am Juliusturm“

zum Berichtsstichtag
13.09.2023

INHALTSVERZEICHNIS

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Prüfungsauftrag
2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
2.1 Höhe der eingesammelten Anlegergelder
2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder
2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben
2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben
2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte
2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder
3. Gesamtbewertung

1. Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1 Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 10. August 2022 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

WINCON Projektgesellschaft Am Juliusturm GmbH & Co. KG
Dittrichring 8
D-4109 Leipzig
Register: Amtsgericht Leipzig HRA 18744
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 34-Wp 7113/​02207#00001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Berlin – Am Juliusturm“ mit Wirkung zum 12.09.2022 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 13.03.2023 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Teilbericht 2 wird über den aktuellen Sachstand der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1 Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

1.690.000,00 EUR

2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

1.510.055,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Betrag in EUR
1 Zahlung der 4. Kaufpreisrate für den Ankauf der Immobilie gemäß Kaufvertrag UK-Nr. 3190/​2021 des Notars Herrn Dr. Flache, Leipzig 900.000,00 €
2 Zahlung der mit dem Ankauf der Immobilie gemäß Kaufvertrag UK-Nr. 3190/​2021 des Notars Herrn Dr. Flache, Leipzig verbundenen Erwerbsnebenkosten. Die vom Darlehensnehmer bereits verauslagten Kosten können an diesen erstattet werden. 247.000,00 €
3 Kaufpreiserhöhungsbetrag für den Ankauf der Immobilie gemäß Kaufvertrag UK-Nr. 3190/​2021 des Notars Herrn Dr. Flache, Leipzig, sofern die Position 1 auszahlfaltig ist; sollte dieser Erhöhungsbetrag aufgrund der im vorgenannten Kaufvertrag getroffenen Regelungen nicht (mehr) fällig werden, ist dieser Betrag alsbald als Sondertilgung für dieses Darlehen zu verwenden. Vor Zahlung der Sondertilgung ist die vertragliche Vereinbarung bzw. die juristische Sicherstellung über das Nichtzustandekommen der Zahlung des Erhöhungsbetrages dem Sicherheitentreuhänder auf Anforderung zu dessen Zufriedenheit nachzuweisen – unter Beachtung der Ziff. 7.3 frühestens ab dem 31.10.2022 200.000,00 €
4 Anteilige Rückzahlung an den Darlehensnehmer, der bisher im Rahmen des Projektes eingesetzten Eigenmittel in Höhe von EUR 600.000,00 bei Auszahlfähigkeit der Position 1 sowie Vorliegen einer Baugenehmigung mit mindestens 2.000 m2 Gesamtnutzfläche; bei Nichterfüllung dieser Auflage ist der Teilbetrag alsbald in Höhe von EUR 80.000,00 als Sondertilgung für diesen Darlehensvertrag zu verwenden – unter Beachtung der Ziff. 7.3 frühestens ab dem 31.10.2022 80.000,00 €
5 Vermittlungsgebühr der Schuhheck Schlüter GmbH & Co. KG i.H.v. 0,50 % des Darlehensvolumens, sofern der Betrag gemäß Position 1 auszahlfähig ist. 8.450,00 €
6 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen, Zahlungen über die Ausgleichszinsen hinaus können hieraus nur gleistet werden, sofern die Position 1 auszahlfähig ist. 74.605,00 €
Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 1.510.055,00 €
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Restsumme
in EUR
1 Zahlung der 4. Kaufpreisrate für den Ankauf der Immobilie gemäß Kaufvertrag UK-Nr. 3190/​2021 des Notars Herrn Dr. Flache, Leipzig 0,00 €
2 Zahlung der mit dem Ankauf der Immobilie gemäß Kaufvertrag UK-Nr. 3190/​2021 des Notars Herrn Dr. Flache, Leipzig verbundenen Erwerbsnebenkosten. Die vom Darlehensnehmer bereits verauslagten Kosten können an diesen erstattet werden. 88.008,18 €
3 Kaufpreiserhöhungsbetrag für den Ankauf der Immobilie gemäß Kaufvertrag UK-Nr. 3190/​2021 des Notars Herrn Dr. Flache, Leipzig, sofern die Position 1 auszahlfaltig ist; sollte dieser Erhöhungsbetrag aufgrund der im vorgenannten Kaufvertrag getroffenen Regelungen nicht (mehr) fällig werden, ist dieser Betrag alsbald als Sondertilgung für dieses Darlehen zu verwenden. Vor Zahlung der Sondertilgung ist die vertragliche Vereinbarung bzw. die juristische Sicherstellung über das Nichtzustandekommen der Zahlung des Erhöhungsbetrages dem Sicherheitentreuhänder auf Anforderung zu dessen Zufriedenheit nachzuweisen – unter Beachtung der Ziff. 7.3 frühestens ab dem 31.10.2022 200.000,00 €
4 Anteilige Rückzahlung an den Darlehensnehmer, der bisher im Rahmen des Projektes eingesetzten Eigenmittel in Höhe von EUR 600.000,00 bei Auszahlfähigkeit der Position 1 sowie Vorliegen einer Baugenehmigung mit mindestens 2.000 m2 Gesamtnutzfläche; bei Nichterfüllung dieser Auflage ist der Teilbetrag alsbald in Höhe von EUR 80.000,00 als Sondertilgung für diesen Darlehensvertrag zu verwenden – unter Beachtung der Ziff. 7.3 frühestens ab dem 31.10.2022 80.000,00 €
5 Vermittlungsgebühr der Schuhheck Schlüter GmbH & Co. KG i.H.v. 0,50 % des Darlehensvolumens, sofern der Betrag gemäß Position 1 auszahlfähig ist. 0,00 €
6 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen, Zahlungen über die Ausgleichszinsen hinaus können hieraus nur gleistet werden, sofern die Position 1 auszahlfähig ist. 74.605,00 €
Rest-Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 442.613,18 €

2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

179.945,00 EUR

2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
7 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service GmbH 165.856,00 €
8 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 14.080,00 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 179.945,00 €
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Rest-Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
7 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 24.003,43 €
8 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 2,30 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 24.005,73 €

2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitz Am Juliusturm 35, 13599 Berlin, Grundbuch von Spandau, Blatt 14890, Flur 14, Flurstück 141. Grundbuchauszug vom 04.07.2023

2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

466.618,91 EUR

3. Gesamtbewertung

(21)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(22)

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(23)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte.

 

Berlin, den 13.09.2023

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt

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