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Startseite Allgemeines Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Kastanienhöfe – Halle (Saale)“ zum Berichtsstichtag 24.03.2025
Allgemeines

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Kastanienhöfe – Halle (Saale)“ zum Berichtsstichtag 24.03.2025

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THOR Fünfte GmbH & Co. KG

Hohenstaufenstraße 1
D-65189 Wiesbaden

Bericht
über die
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG
zur Emission
„Kastanienhöfe – Halle (Saale)“
zum Berichtsstichtag
24.03.2025

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1.

Prüfungsauftrag

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1.

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

2.2

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

2.3

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

2.4

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

2.5

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

2.6

Summe der nicht investierten Anlegergelder

3.

Gesamtbewertung

1.     Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1.     Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 20. Februar 2023 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

THOR Fünfte GmbH & Co. KG
Hohenstaufenstraße 1
D-65189 Wiesbaden
Register: Amtsgericht Wiesbaden HRA 11608
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 34-Wp 7113/​02413#00001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Kastanienhöfe – Halle (Saale)“ mit Wirkung zum 02.03.2023 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits in den Teilberichten vom 22.09.2023, 22.03.2024 und 23.09.2024 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1, 2 und 3 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Teilbericht 4 wird über den aktuellen Sachstand der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2.     Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1.     Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

2.132.000,00 EUR

2.2     Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

1.863.000,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Betrag in EUR
1 Refinanzierung der im Rahmen des Ankaufes des Objektes unter der Adresse Mansfelder Str. 58-60, Packhofgasse 1, Tuchrähmen in 06108 Halle (Saale) durch Kaufpreiszahlung sowie der Erwerbsnebenkosten inkl. Maklerkosten sowie der mit dem Erwerb verbundenen Finanzierungskosten eingebrachten Eigenmittel bzw. Gesellschafterdarlehen. Des Weiteren Refinanzierung der für die bisherige Projektentwicklung des Finanzierungsobjektes eingebrachten Eigenmittel, insbesondere Planungs- und Finanzierungskosten sowie Kosten der Gesellschaft (Darlehensnehmer). 1.700.000,00 €
2 Planungs-, Projekt-, Bau- und sonstige Kosten der Emittentin, insbesondere auch Vertriebs-, Vermittlungs- und Finanzierungskosten insbesondere die Kosten aus dem Strukturierungsvertrag mit der FH-1 Berlin GmbH & Co. KG sowie der außerordentlichen Zinsen gemäß Darlehensvertrag, im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt auf dem Grundstück des Darlehensnehmers wie in Ziffer 9.3.1 beschrieben. 70.050,00 €
3 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen. 92.950,00 €
Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 1.863.000,00 €
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Restsumme
in EUR
1 Refinanzierung der im Rahmen des Ankaufes des Objektes unter der Adresse Mansfelder Str. 58-60, Packhofgasse 1, Tuchrähmen in 06108 Halle (Saale) durch Kaufpreiszahlung sowie der Erwerbsnebenkosten inkl. Maklerkosten sowie der mit dem Erwerb verbundenen Finanzierungskosten eingebrachten Eigenmittel bzw. Gesellschafterdarlehen. Des Weiteren Refinanzierung der für die bisherige Projektentwicklung des Finanzierungsobjektes eingebrachten Eigen mittel, insbesondere Planungs- und Finanzierungskosten sowie Kosten der Gesellschaft (Darlehensnehmer). 0,00 €
2 Planungs-, Projekt-, Bau- und sonstige Kosten der Emittentin, insbesondere auch Vertriebs-, Vermittlungs- und Finanzierungskosten insbesondere die Kosten aus dem Strukturierungsvertrag mit der FH-1 Berlin GmbH & Co. KG sowie der außerordentlichen Zinsen gemäß Darlehensvertrag, im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt auf dem Grundstück des Darlehensnehmers wie in Ziffer 9.3.1 beschrieben. 1.040,49 €
3 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen. 92.195,75€
Rest-Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 93.236,24€

2.3     Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

269.000,00 EUR

2.4     Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
4 Kosten im Zusammenhang mit der Emission, insbesondere gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG, der BERGFÜRST Service GmbH und der
FH 1 Berlin GmbH & Co. KG
253.777,52 €
5 Vergütung Mittelverwendungskontrolle der CROWDRIGHT GmbH 15.222,48 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 269.000,00 €
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Rest-Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
4 Kosten im Zusammenhang mit der Emission, insbesondere gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG, der BERGFÜRST Service GmbH und der
FH 1 Berlin GmbH & Co. KG
1.128,74 €
5 Vergütung Mittelverwendungskontrolle der CROWDRIGHT GmbH 0,00 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 1.128,74 €

2.5     Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitzes Mansfelder Straße 58, 59, 60, Tuchrähmen, Halle (Saale), Amtsgericht Halle (Saale), Grundbuch von Halle, Blätter 5600, 9260, 15094, 15721, 26382, 28339, 32537 Flur 36, Flurstücke 77, 1, 75, 2/​1, 2/​2, 8/​0, 2/​3, 3, 4/​2, 12/​3, 72, 74, 76, 73 Grundbuchauszüge vom 03.04.2023

2.6     Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

94.364,98 EUR

3.     Gesamtbewertung

(21)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(22)

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(23)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte.

 

Berlin, den 24.03.2025

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes

Rechtsanwalt

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