Startseite Allgemeines Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Mannheim – Rheinau“ zum Berichtsstichtag 15.11.2024
Allgemeines

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Mannheim – Rheinau“ zum Berichtsstichtag 15.11.2024

geralt (CC0), Pixabay
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VISUS-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH

Bericht

über die
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG
im Auftrag der

PREIG 22. MAL57 GmbH
Kirchstraße 1
D-15806 Zossen

zur Emission
„Mannheim – Rheinau“

zum Berichtsstichtag
15.11.2024

INHALTSVERZEICHNIS

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1. Prüfungsauftrag
2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
2.1. Höhe der eingesammelten Anlegergelder
2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder
2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben
2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben
2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte
2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder
3. Gesamtbewertung
1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1

Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 15. September 2022 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

PREIG 22. MAL57 GmbH
Kirchstraße 1
D-15806 Zossen Register: Amtsgericht Potsdam HRB 33297 P
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 34-Wp 7113/​02151#00002 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Mannheim – Rheinau“ mit Wirkung zum 14.11.2022 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 15.05.2023, Teilbericht 2 vom 15.11.2023 und Teilbericht 3 vom 15.05.2024 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1 bis 3 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Teilbericht 4 wird über den aktuellen Sachstand der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1.

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

2.285.000,00 EUR
2.2

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

2.022.000,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Betrag in EUR
1 Refinanzierung der im Rahmen des Ankaufes des Objektes unter der Adresse Mallaustraße 57, 59, 61 und 63 in 68219 Mannheim durch Kaufpreisteilzahlung an die V2 Immobilien GmbH als Verkäufer sowie der Erwerbsnebenkosten inkl. Maklerkosten sowie der mit dem Erwerb verbundenen Finanzierungskosten eingebrachten Eigenmittel bzw. Gesellschafterdarlehen. 1.759.000,00 €
2 Bedienung der anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung des festgestellten Sanierungsbedarfs der Immobilie, insbesondere um Nachinstallation von Brandschutzklappen und weitere Brandschutzmaßnahmen, Außenputzarbeiten sowie Renovierungsarbeiten stehen. 213.000,00 €
3 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig 50.000,00 ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen. 50.000,00 €
Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 2.022.000,00 €
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Restsumme
in EUR
1 Refinanzierung der im Rahmen des Ankaufes des Objektes unter der Adresse Mallaustraße 57, 59, 61 und 63 in 68219 Mannheim durch Kaufpreisteilzahlung an die V2 Immobilien GmbH als Verkäufer sowie der Erwerbsnebenkosten inkl. Maklerkosten sowie der mit dem Erwerb verbundenen Finanzierungskosten eingebrachten Eigenmittel bzw. Gesellschafterdarlehen. 0,00 €
2 Bedienung der anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung des festgestellten Sanierungsbedarfs der Immobilie, insbesondere um Nachinstallation von Brandschutzklappen und weitere Brandschutzmaßnahmen, Außenputzarbeiten sowie Renovierungsarbeiten stehen. 174.634,76 €
3 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig 50.000,00 ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen. 1.235,93 €
Rest-Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 175.870,69 €
2.3

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

263.000,00 EUR
2.4

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
7 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service GmbH 249.404,25 €
8 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 13.595,75 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 263.000,00 €
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Rest-Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
7 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 8.758,04 €
8 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 0,00 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 8.758,04 €
2.5

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitzes Mallaustraße 57, 59, 61, 63, Grundbücher von Mannheim, Blätter 37755, 45576, 49459 Flurstücke 22696, 22697, 22698, 68219 Mannheim. Grundbuchauszug vom 29.11.2022
2.6

Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

184.628,73 EUR
3.

Gesamtbewertung

(21)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(22)

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(23)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte.

 

Berlin, den 15.11.2024

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt

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