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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zum Projekt „Nachrangdarlehen_Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Ostafrika_6%_2022_2027“

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Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Hamburg

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zum Projekt
„Nachrangdarlehen_​Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Ostafrika_​6%_​2022_​2027“

Gemäß den Regelungen des § 5c Vermögensanlagengesetz (nachfolgend „VermAnlG“) berichten wir, die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Mittelverwendungskontrolleur, dass die Emittentin Ariya Emissions 2 UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Falkstraße 5 in D-60487 Frankfurt, eingetragen im Handelsregister Frankfurt unter HRB 128191, mittels der Crowdfunding-Plattform „bettervest GmbH“ seit Beginn des Projekts am 14.10.2022 Anlegergelder in Höhe von insgesamt EUR 1.610.783,04 eingesammelt hat, von denen EUR 13.310,71 aufgrund nicht erbrachter bzw. unvollständiger Legitimierungsunterlagen oder innerhalb der Widerrufsfrist stornierte Gelder an die potenziellen Anleger zurückgezahlt worden sind.

Die Anlegergelder wurden in Höhe von insgesamt EUR 1.469.026,91 für folgende Projekte verwendet:

Ebene 1: Weitergabe der Anlegergelder in Form eines erstrangigen Darlehens durch die Emittentin an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. ansässig in 3rd Floor, Kalamu House, Grevillea Grove, Nairobi, Kenia, eingetragen im Registrar of Companies in Kenia unter der Nummer PVT-ZQU3JJL, nach Bildung eines Liquiditätspuffers in Höhe von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Durchführung des Projektes „Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Ostafrika“

Ebene 2: Verwendung der Anlegergelder durch den Projektinhaber zur Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-Photovoltaik- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3)

Auf den Zeitraum seit unserem dritten Bericht mit Datum 12.03.2024 entfällt von der Gesamtsumme ein Betrag in Höhe von EUR 492.507,88. Eine detaillierte Aufstellung aller Berichtszeiträume der Anlageobjekte ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt.

Weiterhin wurden die Anlegergelder in Höhe von insgesamt EUR 99.347,85 verwendet, um folgende Kosten zu begleichen:

1)

Vermittlungsprovision

2)

Funding-Fee (Organisations- und Managementgebühren)

3)

Kosten für die Mittelverwendungskontrolle

Auf den Zeitraum seit unserem dritten Bericht mit Datum 12.03.2024 entfällt von der Gesamtsumme ein Betrag in Höhe von EUR 29.742,12. Eine detaillierte Aufstellung aller Berichtszeiträume der sonstigen Kosten ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt.

Bislang wurden EUR 29.097,57 (davon noch EUR 0,00 innerhalb der Widerrufsfrist) der bereitgestellten Anlegergelder noch nicht investiert.

Als Mittelverwendungskontrolleur bestätigen wir, dass die Verwendung der Anlegergelder auf den oben genannten Ebenen planmäßig erfolgt ist.

 

Hamburg, den 11.09.2024

Rödl Treuhand Hamburg GmbH – Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Ralf Ellerbrok
– Geschäftsführer –

Anlage 1 – Aufzählung Anlageobjekte oder Rechte an Anlageobjekten

Anlageobjekt ist es, die von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit und des Wachstums an den in Kenia ansässigen Projektinhaber weiterzugeben. Anlageobjekt ist zusätzlich das Einwerben eines Liquiditätspuffers in Höhe von EUR 25.000 (Anlageobjekt 1) als finanzielles Polster für etwaig notwendige Maßnahmen der Emittentin, sofern der Projektinhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dieser Liquiditätspuffer ist separat auf einem Treuhandkonto der secupay AG hinterlegt und kann nach Projektabschluss frei zur Auszahlung an den Projektinhaber verwendet werden. Das finanzierte Projekt des Projektinhabers „Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Ostafrika“ besteht außerdem aus der Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und der Finanzierung von Solar-Photovoltaik- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3).
Unter Anlageobjekt 2 fallen Kosten für Personal (Engineering, Finanzen, Verwaltung und Business Development), für den Vertrieb (Reisekosten, Werbung und Marketing), für Managementunterstützungsfunktionen (Vertragsprüfung, Kosten für Genehmigungen und Lizenzen). Unter Anlageobjekt 3 fallen Kosten für den Erwerb und Betrieb der Solar-Photovoltaik- und Batterieanlagen und damit verbundene Dienstleistungen.
Die Nettoeinnahmen werden zu 0,82% für Anlageobjekt 1, zu 22% für Anlageobjekt 2 (10% für Personal, 4,5% für Vertrieb, 7,5% für Managementunterstützungsfunktionen) und zu 77,18% für Anlageobjekt 3 verwendet.
Unter Anlageobjekt 3 sollen mehrere Solar-Photovoltaiv- und Batterieanlagen bei Unternehmen in Ostafrika in folgenden Regionen neu gebaut werden:

Kenia (Nairobi (28,02% der Nettoeinnahmen), Coast (7,54% der Nettoeinnahmen), Central (9,76% der Nettoeinnahmen), Rift Valley (19% der Nettoeinnahmen), Nyanza (3,14% der Nettoeinnahmen))

Uganda (Central Region (9,72% der Nettoeinnahmen))

Die von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen sind zweckgebunden. Hersteller der Anlagen (85% Aufdachanlagen, 15% Bodeninstallationen) ist Ariya Energy Limited, dem der Projektinhaber die Anlagen abkauft. Die Solar-Photovoltaik- und Batteriesysteme werden eine jährliche Stromerzeugung von ca. 8.596 MWh haben. Die durchschnittliche jährliche Sonneinstrahlung, die dafür mindestens erreicht werden muss, ist 1.540,9 bis 1.784,9 kWh/​kWp. Es fallen keine Standort- und Erschließungskosten an. Dort wo die Anlagen an das Netz angebunden werden, werden die erforderlichen Netzanbindungsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Ansprüche
der Anleger auf Zinszahlung und auf Rückzahlung der gezeichneten Nachrangdarlehensvaluta sollen aus Mitteln bedient werden, die der Emittent gemäß dem Weiterleitungskredit von dem Projektinhaber erhält. Der Projektinhaber möchte den Weiterleitungskredit aus Mitteln bedienen, die er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Einnahmen aus dem Verkauf der Solar-Photovoltaik- und Batterieanlagen und als Entgelt aus Ratenzahlungen, Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) und Strommietverträge (Power Lease Agreements, PLAs) generiert. Dies setzt voraus, dass der Projektinhaber aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit Einnahmen in ausreichender Höhe generiert, insbesondere aus den Vertragsbeziehungen mit seinen Kunden, bei denen die Solar-Photovoltaik-Anlagen mit Solarmodulen des Types Hersteller Jinko (mono-kristallin, 550 – 650 Watt je Panel) und Batterieanlagen mit Batterien des Types Lithium-Ionen Phosphat installiert werden und die diese dem Projektinhaber abkaufen bzw. die den Strom dieser Solar-Photovoltaik- und Batterieanlagen kaufen.
Der Realisierungsgrad hat zu Beginn des Projekts 30% betragen. Für Anlageobjekt 1 war bereits ein Vertrag zur Einbehaltung der Liquiditätsreserve zwischen Emittenten und Projektinhaber abgeschlossen. Für Anlageobjekt 2 waren bereits neue Mitarbeiter für die angegebenen Bereiche identifiziert und Vorverträge für das neue Personal geschlossen. Für die Bereiche Vertrieb und Managementunterstützungsfunktionen gab es noch keine Verträge. Es gab außerdem bereits Vorverträge für 60% der neuen Solar-Photovoltaik- und Batterie-Projekte mit Kunden in Ostafrika. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich EUR 4.214.000,00. Die Nettoeinnahmen in Höhe von max. 3.056.228,10 €, die durch diese Schwarmfinanzierung eingeworben werden, reichen zur Umsetzung des Projekts alleine nicht aus. Der verbleibende Betrag wird durch Eigenmittel des Projektinhabers finanziert. Bei Erreichen des Funding-Limits beträgt das Verhältnis von Mitteln des Projektinhabers zu Fremdmitteln in Bezug auf das Investitionsvorhaben 20% Mittel des Projektinhabers und 80% Fremdmittel. Wird das Funding-Limit erreicht, wird der Projektinhaber die Anlegergelder für die Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit verwenden und in geringerem Maße in die obengenannten Anlageobjekte investieren.

Bericht für den Zeitraum vom 14.10.2022 bis 23.03.2023

Anlageprojekt Beschreibung Anlageprojekt Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 414.999,00 (EUR 406.862,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 221.606,16 € 221.606,16 € 23.12.2022 gem. VIB
2 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 414.999,00 (EUR 406.862,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 45.785,51 € 45.785,51 € 28.02.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
267.391,67 € Total

Bericht für den Zeitraum vom 24.03.2023 bis 22.09.2023

Anlageprojekt Beschreibung Anlageprojekt Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 739.233,00 (EUR 724.738,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 99.420,48 € 99.420,48 € 20.04.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
2 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 757.372,00 (EUR 742.521,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 20.759,79 € 20.759,79 € 24.05.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
3 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 833.973,00 (EUR 817.621,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 127.597,08 € 127.597,08 € 30.05.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
4 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 833.973,00 (EUR 817.621,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 93.021,57 € 93.021,57 € 23.06.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
5 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 1.096.879,00 (EUR 1.075.371,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 100.000,00 € 100.000,00 € 07.07.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
440.798,92 € Total

Bericht für den Zeitraum vom 23.09.2023 bis 12.03.2024

Anlageprojekt Beschreibung Anlageprojekt Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 1.126.985,00 (EUR 1.104.887,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 14.200,00 € 14.200,00 € 29.09.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
2 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 1.637.495,00 (EUR 1.605.387,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 82.417,36 € 82.417,36 € 22.11.2023 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
3 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 1.637.495,00 (EUR 1.605.387,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 38.602,67 € 38.602,67 € 05.01.2024 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
4 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 1.810.574,00 (EUR 1.775.072,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 133.108,41 € 133.108,41 € 08.02.2024 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
268.328,44 € Total

Bericht für den Zeitraum vom 13.03.2024 bis 05.09.2024

Anlageprojekt Beschreibung Anlageprojekt Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 2.120.939,00 (EUR 2.079.352,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 74.359,49 € 74.359,49 € 06.05.2024 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
2 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 2.120.939,00 (EUR 2.079.352,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 137.968,22 € 137.968,22 € 15.05.2024 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
3 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 2.120.939,00 (EUR 2.079.352,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 67.616,69 € 67.616,69 € 29.05.2024 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
4 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 2.120.939,00 (EUR 2.079.352,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 147.021,50 € 147.021,50 € 25.06.2024 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
5 Weitergabe des Nachrangdarlehens zur Bereitstellung von Finanzierungen für Solar-Photovoltaik (PV)-Projekte in Kenia und Uganda, die Projektierung des Baus der Solar-PV-Projekte und die Erbringungen der laufenden Betriebs- und Wartungsleistungen für die Dauer der Finanzierung Weitergabe des Nachrangdarlehens nach Bildung eines Liquiditätspuffers von EUR 25.000,00 (Anlageobjekt 1) zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Projektinhabers (Anlageobjekt 2) und zur Finanzierung von Solar-PV- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 3) – Kostenkalkulation in Höhe von USD 2.120.939,00 (EUR 2.079.352,00) nebst Belegen und Zahlungsbestätigungen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrags liegt vor 65.541,98 € 65.541,98 € 19.07.2024 gem. VIB Auszahlung ist direkt an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. erfolgt
492.507,88 € Total
1.469.026,91 € Total alle Berichtszeiträume

Anlage 2 – Aufzählung sonstige Kosten

Bericht für den Zeitraum vom 14.10.2022 bis 23.03.2023

Datum Rechnung Dienstleister/​ Rechnungssteller VWZ Rechnung Ergänzung /​ Erläuterung zum VWZ Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 22.12.2022 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from EUR 296.000,00 EUR revocation-free – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 296.000,00 EUR nicht mehr widerrufbar – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer direkt an die Steuerbehörde in Singapur 4.290,20 € 4.290,20 € 23.12.2022 gem. VIB
2 28.11.2022 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 141.500 EUR x 5% 7.075,00 € 7.075,00 € 23.12.2022 gem. VIB
3 22.12.2022 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 155.400 EUR x 5% 7.770,00 € 7.770,00 € 23.12.2022 gem. VIB
4 13.12.2022 Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuer-
beratungs-
gesellschaft
Treuhandvergütung 5.000,00 € 5.950,00 € 23.12.2022 gem. § 6 Vertrag über die Mittel-
verwendungs-
kontrolle
5 22.12.2022 Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuer-
beratungs-
gesellschaft
Gutschrift Treuhandvergütung -2.975,00 € -2.975,00 € 23.12.2022 gem. § 3 Ziffer 3 (a) Vertrag über die Mittel-
verwendungs-
kontrolle
6 22.12.2022 Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuer-
beratungs-
gesellschaft
Treuhandvergütung 2.975,00 € 2.975,00 € 23.12.2022 gem. § 3 Ziffer 3 (a) Vertrag über die Mittel-
verwendungs-
kontrolle
7 22.02.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from EUR (356.500 – 296.900 EUR) = 59.400 revocation-free – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR (356.500 – 296.000,00 EUR) = 59.400 nicht mehr widerrufbar – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer direkt an die Steuerbehörde in Kenia 858,33 € 858,33 € 28.02.2023 gem. VIB
8 21.02.2023 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 52.200,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 2.218,50 € 2.218,50 € 28.02.2023 gem. VIB
28.162,03 € Total

Bericht für den Zeitraum vom 24.03.2023 bis 22.09.2023

Datum Rechnung Dienstleister/​ Rechnungssteller VWZ Rechnung Ergänzung /​ Erläuterung zum VWZ Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 17.05.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from EUR (515.300 – 356.500 EUR) = 159.000 revocation-free – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR (515.300 – 356.500 EUR) = 159.000 nicht mehr widerrufbar – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer direkt an die Steuerbehörde in Kenia 2.297,55 € 2.297,55 € 24.05.2023 gem. VIB
2 16.05.2023 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 166.200,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 7.063,50 € 7.063,50 € 24.05.2023 gem. VIB
3 22.06.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from EUR (597.600 – 515.300 EUR) = 82.300 revocation-free – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR (597.600 – 515.300 EUR) = 82.300 nicht mehr widerrufbar – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 1.189,23 € 1.189,23 € 23.06.2023 gem. VIB
4 22.06.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from EUR 209.350 revocation-free – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 209.350 nicht mehr widerrufbar – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 3.025,11 € 3.025,11 € 23.06.2023 gem. VIB
5 21.06.2023 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 82.300,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 3.497,75 € 3.497,75 € 23.06.2023 gem. VIB
6 21.06.2023 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 209.350,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 8.897,38 € 8.897,38 € 23.06.2023 gem. VIB
25.970,52 € Total

Bericht für den Zeitraum vom 23.09.2023 bis 12.03.2024

Datum Rechnung Dienstleister/​ Rechnungssteller VWZ Rechnung Ergänzung /​ Erläuterung zum VWZ Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 25.09.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 81.700 EUR (291.050 EUR revocation-free minus 209.350 EUR already invoiced) – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 81.700 (291.050 EUR nicht mehr widerrufbar minus 209.350 schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 1.180,56 € 1.180,56 € 29.09.2023 gem. VIB
2 22.09.2023 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 81.700,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 3.472,55 € 3.472,25 € 29.09.2023 gem. VIB
3 18.12.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 28.050 € – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 28.050 € – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 405,32 € 405,32 € 05.01.2024 gem. VIB
4 18.12.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 250,00 € (597.850,00 € revocation-free minus 597.600,00 € already invoiced) – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für 250,00 € (597.850,00 € nicht mehr widerrufbar minus 597.600,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 3,61 € 3,61 € 05.01.2024 gem. VIB
5 18.12.2023 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 10.050,00 € (301.100,00 € revocation-free minus already invoiced) – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für 10.050,00 € (301.100,00 € nicht mehr widerrufbar minus schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 145,22 € 145,22 € 05.01.2024 gem. VIB
6 18.12.2023 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 250,00 EUR x 5% -Vermittelte Zeichnungsumme 10.050,00 EUR x 5% – Vermittelte Zeichnungssumme 28.050,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 1.629,88 € 1.629,88 € 05.01.2024 gem. VIB
7 13.12.2023 Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuer-
beratungs-
gesellschaft
Treuhandvergütung Vertragsanpassung 500,00 € 595,00 € 05.01.2024 gem. § 6 Vertrag über die Mittel-
verwendungs-
kontrolle
8 25.01.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 136.200,00 € (164.250,00 € revocation-free minus 28.050,00 € already invoiced)- Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 136.200,00 € (164.250,00 € nicht mehr widerrufbar minus 28.050,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 1.968,09 € 1.968,09 € 08.02.2024 gem. VIB
9 25.01.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 5.000,00 € (306.100,00 € revocation-free minus 301.100,00 € already invoiced) – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für 5.000,00 € (306.100,00 € nicht mehr widerrufbar minus 301.100,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 72,25 € 72,25 € 08.02.2024 gem. VIB
10 28.01.2024 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 5.000,00 EUR x 5% -Vermittelte Zeichnungsumme 136.200,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 6.001,00 € 6.001,00 € 08.02.2024 gem. VIB
15.473,18 € Total

Bericht für den Zeitraum vom 13.03.2024 bis 05.09.2024

Datum Rechnung Dienstleister/​ Rechnungssteller VWZ Rechnung Ergänzung /​ Erläuterung zum VWZ Betrag Netto Betrag Brutto Freigegeben am Freigabe Grundlage
1 19.03.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 76.950,00 € (241.200,00 € revocation-free minus 164.250,00 € already invoiced)- Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 76.950,00 € (241.200,00 € nicht mehr widerrufbar minus 164.250,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 1.111,93 € 1.111,93 € 02.04.2024 gem. VIB
2 20.03.2024 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 76.950,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 3.270,38 € 3.270,38 € 02.04.2024 gem. VIB
3 23.04.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 1.900,00 € (243.100,00 € revocation-free minus 241.200,00 € already invoiced)- Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 1.900,00 € (243.100,00 € nicht mehr widerrufbar minus 241.200,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 27,45 € 27,45 € 06.05.2024 gem. VIB
4 30.04.2024 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 1.900,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 80,75 € 80,75 € 06.05.2024 gem. VIB
5 10.05.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 146.300,00 € – Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 146.300,00 € – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 2.114,03 € 2.114,03 € 15.05.2024 gem. VIB
6 10.05.2024 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 146.300,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 6.217,75 € 6.217,75 € 15.05.2024 gem. VIB
7 23.05.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 71.700,00 € (218.000,00 € revocation-free minus 146.300,00 € already invoiced)- Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 71.700,00 € (218.000,00 € nicht mehr widerrufbar minus 146.300,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 1.036,06 € 1.036,06 € 29.05.2024 gem. VIB
8 24.05.2024 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 71.700,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 3.047,25 € 3.047,25 € 29.05.2024 gem. VIB
9 17.06.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 155.900,00 € (373.900,00 € revocation-free minus 218.000,00 € already invoiced)- Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 155.900,00 € (373.900,00 € nicht mehr widerrufbar minus 218.000,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 2.252,75 € 2.252,75 € 25.06.2024 gem. VIB
10 18.06.2024 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 155.900,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 6.625,75 € 6.625,75 € 25.06.2024 gem. VIB
11 17.07.2024 bettervest GmbH Funding-fee: 1,7% from 69.500,00 € (443.400,00 € revocation-free minus 373.900,00 € already invoiced)- Customer pays the withholding tax of 15% to the tax office in Kenia on behalf of bettervest Organisations- und Management-Fee: 1,7% für EUR 69.500,00 € (443.400,00 € nicht mehr widerrufbar minus 373.900,00 € schon in Rechnung gestellt) – Kunde zahlt für bettervest die Quellensteuer in Höhe von 15% direkt an die Steuerbehörde in Kenia 1.004,27 € 1.004,27 € 19.07.2024 gem. VIB
12 17.07.2024 Effecta GmbH Vermittelte Zeichnungssumme 69.500,00 EUR x 5% – Kunde führt 15% Withholding Tax im Namen von Effecta GmbH an das Finanzamt in Kenia ab Withholding Tax = Quellensteuer 2.953,75 € 2.953,75 € 19.07.2024 gem. VIB
29.742,12 € Total
99.347,85 € Total alle Berichtszeiträume

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