Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zum Projekt „Nachrrangdarlehen_Jumbo Steel Mills I_7,50 %_2022_2030“

Published On: Samstag, 11.02.2023By

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zum Projekt „Nachrrangdarlehen_​Jumbo Steel Mills I_​7,50 %_​2022_​2030“
der ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021 wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin (Charlottenburg) unter HRB 227927 (im Folgenden „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle. Berichtsstichtag ist der 31. August 2022.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit anteilig finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau einer 1.850 kWp Solaranlage für den Kunden Jumbo Steel Mills Ltd. in Rabai, Kilifi County, Kenia durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Gesamtkosten der Solaranlage betragen voraussichtlich 1.403.668 USD (1.263.301 EUR bei Wechselkurs von 0,90 EUR pro 1 USD; exkl. laufender Kosten während des Betriebs). Es fallen keine Standort- oder Erschließungskosten für den Projektinhaber an. Der Projektinhaber zahlt an den Kunden keine Pacht für die Nutzung der Dachfläche, auf der die Solaranlage installiert wird. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Solaranlage sollen über erstrangiges Fremdkapital i.H.v. 829.000 EUR, den nachrangigen Weiterleitungskredit i.H.v. 394.000 EUR und der verbleibende Restbetrag über Eigenkapital gedeckt werden. Die Nettoeinnahmen der Nachrangdarlehen, die durch diese Emission eingeworben und an den in Kenia ansässigen Projektinhaber, wie beschrieben, im Rahmen des Weiterleitungskredites weitergereicht werden, reichen in Kombination mit dem erstrangigen Fremdkapital und dem Eigenkapital zur Deckung der Gesamtkosten der Solaranlage aus, falls das Funding-Limit (maximales Emissionsvolumen, siehe Ziffer 6) erreicht wird. Wird die Funding-Schwelle (siehe Ziffer 4), aber nicht das Funding-Limit erreicht, so wird der Projektinhaber den Differenzbetrag aus der laufenden Liquidität oder durch zusätzliche Eigenmittel decken und das Vorhaben durchführen. Das Solarprojekt erwirtschaftet Erträge aus einem bereits unterzeichneten Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von 8 Jahren mit dem Endkunden Jumbo Steel Mills Ltd. zu fixen vom Solarertrag grundsätzlich unabhängigen Leasing-Raten in US-Dollar (USD), wobei sich die Höhe dieser Leasing-Raten verringert, falls bestimmte für den Endkunden garantierte Leistungswerte der Solaranlage nicht erreicht werden, die der Projektinhaber seinem Endkunden im Rahmen einer „Performance-Garantie“ zusichert. Die Laufzeit des Leasing-Vertrages beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage. Die Solaranlage wird an das interne Stromnetz des Kunden angebunden und speist nicht in das nationale Stromnetz ein. Der Kunde bleibt weiterhin an das nationale Stromnetz angebunden und ersetzt nur einen Teil seines Stromes durch den Solarstrom. Laut Standortanalyse basierend auf einer Simulation von PVsyst können mit der Sonneneinstrahlung am Standort von 2.091,5 kWh/​m² pro Jahr 1.428 kWh/​kWp Solarstrom erreicht werden. Die 1.850 kWp Solaranlage wird somit laut Simulation 2.641.800 kWh Strom pro Jahr produzieren. Hierbei handelt es sich um den P90-Wert, das heißt, dass das Ergebnis unter Berücksichtigung von klimatischen und technischen Parametern in 90% der Fällen erreicht wird. PVsyst zieht zur Berechnung der Sonneneinstrahlung historische Wetterdaten am Standort heran. Der Bau des Solarprojektes hat noch nicht begonnen. Der Generalunternehmer-Vertrag zwischen dem Projektinhaber und dem für den Bau der schlüsselfertigen Solaranlage beauftragten Generalunternehmer Spenomatic Solar Ltd. ist bereits unterzeichnet, und zwei Meilenstein-Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags wurden mithilfe von Eigenkapital und erstrangigem Fremdkapital bereits geleistet. Der Generalunternehmer-Vertrag beinhaltet u.a. die Beschaffung der Komponenten für die Solaranlage sowie die Installation der Solaranlage durch den Generalunternehmer. Das vom Projektinhaber zu erwerbende Sachgut besteht demnach in der Übernahme der schlüsselfertigen 1.850 kWp Solaranlage mit folgenden geplanten Komponenten: Solarmodule der Firma Jinko, Modell JKM540M-72HL4-TV und Wechselrichter der Firma Huawei, Modell SUN2000-100KTL-M1-400Vac. Der Kreditvertrag mit dem erstrangigen Fremdkapitalgeber ist unterzeichnet und die erste Teilauszahlung des erstrangigen Kredites i.H.v. 765.000 EUR wurde im Dezember 2021 bereits an den Projektinhaber geleistet. Eine weitere Auszahlung in Höhe von 64.000 EUR soll im März 2022 erfolgen.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 394.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 0,00 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 12.019,00 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 10.612,42 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 1.406,58 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Bis zum Berichtsstichtag wurden Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist, geleistet. Dies wurden über erstrangiges Fremdkapital finanziert, jedoch nicht über den nachrangigen Weiterleitungskreditvertag (MV 2. Ebene). Die Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt. 0,00 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 381.981,00 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 17. Mai 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher planmäßig erfolgt.

 

Leipzig, den 2. November 2022

Martin Jäschke
Steuerberater

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