Rödl Treuhand Hamburg GmbH SteuerberatungsgesellschaftHamburgBericht über die Mittelverwendungskontrolle zum Projekt„Unternehmensfinanzierung der new.space AG“Gemäß den Regelungen des § 5c Vermögensanlagegesetz (nachfolgend „VermAnlG“) berichten wir, die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Mittelverwendungskontrolleur, dass die Emittentin new.space AG einen Darlehensvertrag i.H.v. min. EUR 2.500.000,00 und max. EUR 5.050.000,00 bei der Raisin Bank abgeschlossen hat. Das Darlehen wurde gemäß VIB durch die Anbieterin der Vermögensanlage „ZBS Investment GmbH & Co. KG“ (folgend „ZBSI“ genannt) mittels der Internet-Dienstleistungsplattform „Zinsbaustein GmbH“ („Anbieterin“ – folgend „ZBS“ genannt) durch Anlagebeträge einzelner Anleger über insgesamt EUR 4.877.056,00 refinanziert und angekauft und die Darlehensforderung im Rahmen von Teilkreditforderungen auf die einzelnen Anleger übertragen. Die Anlegergelder i.H.v. 4.877.056,00 wurden folgendermaßen verwendet:
Bislang wurden EUR 0,00 der bereitgestellten Anlegergelder noch nicht investiert. Als Mittelverwendungskontrolleur bestätigen wir, dass die Verwendung der Anlegergelder planmäßig, nach den uns vorliegenden Verträgen erfolgt ist.
Hamburg, den 1. März 2023
Dr. Ralf Ellerbrok – Geschäftsführer – Anlage 1 – Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung Mit der Vermögensanlage verbundene Kosten und Provisionen, einschließlich sämtlicher Entgelte und sonstigen Leistungen, die die Internet-Dienstleistungsplattform von dem Emittenten im Zusammenhang mit der Vermittlung der Vermögensanlage gemäß § 10 des Finanzierungsvermittlungsvertrags vom 13.09.2022 für die Vermittlung der Vermögensanlage erhalten hat, bzw. erhält:
Anlage 2 – Aufzählung und Beschreibung des Anlageobjekts 1. Anlagestrategie Anlagestrategie der Emittentin ist es, nachrangige Gesellschafterdarlehen („Gesellschafterdarlehen“) als Finanzierungsmittel an Tochtergesellschaften („Zwischengesellschaften“) zur Umsetzung von Pflege-Immobilienprojekten („Vorhaben“) weiterzugeben. Das Bankdarlehen dient der Kapitalausstattung der Emittentin, um an vier Tochtergesellschaften mit jeweils konkretem Investitionsprojekt nachrangige Mezzanine-Gesellschafterdarlehen („Bankdarlehensmittel“ und „Bankdarlehensmittel 1-4“) zu gewähren und damit die Zwischengesellschaften mit Finanzierungsmitteln auszustatten. Hierbei ist beabsichtigt, mit den Bankdarlehensmitteln teilweise im Rahmen der Grundstücksankäufe sowie der Ankaufsnebenkosten in die Zwischengesellschaften eingebrachte Eigenmittel zu refinanzieren, sofern der Eigenmittelanteil in einer Zwischengesellschaft den geplanten Anteil an Eigenmitteln überschritten hat. Die Vorhaben werden im IV. Quartal 2024 und dem II. Quartal 2025 fertiggestellt und durch Verkäufe der bereits vermieteten bzw. verpachteten Pflege-Immobilien der Zwischengesellschaften abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass die Zwischengesellschaften die Gesellschafterdarlehen aus Verkaufserlösen, ggf. zzgl. noch zu beantragender öffentlicher Fördermittel, zurückführen. Sollten die öffentlichen Fördermittel nicht bewilligt werden, sind die Zwischengesellschaften dennoch in der Lage, die gewährten Gesellschafterdarlehen aus der Summe aller Verkaufserlöse zurückzuführen. Aus den Tilgungsleistungen auf die Gesellschafterdarlehen sollen die Bankdarlehensmittel einschließlich Zinsen und Bereitstellungsgebühren bedient werden. Die Emittentin verpflichtet sich, die Mittel aus dem Bankdarlehen ausschließlich mittels nachrangigen Gesellschafterdarlehensverträgen an die unter Nr. 3 näher benannten Zwischengesellschaften weiterzugeben. 2. Anlagepolitik Anlagepolitik der Emittentin ist die vollständige Umsetzung der Anlagestrategie und durch die Weitergabe der eingeworbenen Gelder die Umsetzung der vier Vorhaben zu ermöglichen. Die vier Zwischengesellschaften, welchen die Emittentin Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellt, erhalten mittels nachrangiger unbesicherter Gesellschafterdarlehensverträge mit einer jeweiligen Laufzeit von bis zu 33 Monaten (in Abhängigkeit von der Vollplatzierung der Vermögensanlage) und einem endfälligen Zinssatz von 7,5% p.a. Bankdarlehensmittel zur Umsetzung des jeweiligen Vorhabens („Unternehmensfinanzierung der new.space AG“). Für die Vertragsparteien besteht während der Laufzeit kein Kündigungsrecht (das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt für beide Vertragsparteien unberührt). Darüber hinaus erhalten die vier Zwischengesellschaften weitere gegenüber den Bankdarlehensmitteln nachrangige Gesellschafterdarlehen aus Eigenmitteln. Die gesamten für die vier Vorhaben erforderlichen Gesellschafterdarlehen betragen bis zu 3. Anlageobjekt Die eingeworbenen Anlegergelder i.H.v. insgesamt EUR 4.390.468,46 (Darlehensnennbetrag) abzgl. anfallender Kosten und Gebühren für die Vermittlung und Strukturierung des Bankdarlehens (die „Nettoeinnahmen“) sind von der Emittentin an Zwischengesellschaften mit Vorhaben mit nachweisbarem Realisierungsgrad weitergereicht worden, deren alleiniger Gesellschafter sie ist. Die Weiterreichung der Nettoeinnahmen erfolgte jeweils in Form von Bankdarlehensmitteln wie unter Nr. 1 und Nr. 2 dargestellt wie folgt:
Für alle Vorhaben gilt, dass die Emittentin bereits in Vorverhandlungen mit dem Generalunternehmer steht, auf deren Basis die bisherigen Kalkulationen erfolgt sind. Verträge wurden bisher nicht geschlossen. Die Rückflüsse aus den vier Vorhaben reichen aus, um auf der Ebene der new.space AG sämtliche Anlegergelder einschließlich Zinsen und Bereitstellungsgebühren zurückzuführen. Weitere Bestandteile der Anlagepolitik sind auf Ebene der jeweiligen Zwischengesellschaft die Überwachung des Baufortschritts und der Bauqualität sowie die Kostenkontrolle in Bezug auf die Erstellung, die Begleitung der Vermietung und des Verkaufs der jeweiligen Immobilie. |
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