ecoligo Projects Four UG (haftungsbeschränkt)BerlinBericht
|
Höhe der eingesammelten Anlegergelder | 387.000,00 EUR | |
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder | 334.878,03 EUR | |
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden | 11.810,77 EUR | |
Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben: |
||
1. | Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 10.429,18 EUR |
2. | Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 1.381,59 EUR |
Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte: |
||
Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag fertiggestellt und wurde am 20. April 2022 in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 334.878,03 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). | 334.878,03 EUR | |
Summe der nicht investierten Anlegergelder | 40.311,20 EUR |
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.
Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlungen der Emittentin am 17. und 30. November 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen wird der geplante Kostenrahmen voraussichtlich um circa 2 % der Gesamtkosten überschritten. Grund für die Überschreitung sind Wechselkursschwankungen. Die Mehrkosten trägt die Projektinhaberin aus Eigenmitteln. Die Inbetriebnahme der Solaranlage fand bereits am 20. April 2022 statt.
Leipzig, den 21. Mai 2023
Martin Jäschke
Steuerberater
Kommentar hinterlassen