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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Instituto Justo Arosemena I_7,50 %_2023_2027“

geralt (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle
zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​Instituto Justo Arosemena I_​7,50 %_​2023_​2027“
der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)
(Veröffentlichungsdatum: 6. November 2023)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021, zuletzt geändert am 10. Mai 2023, wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 248029 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_​Instituto Justo Arosemena I_​7,50 %_​2023_​2027“. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2023.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau und Betrieb einer 844 kWp Solaranlage für den Kunden Sociedad de Fomento Cultural, S.A. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Der Weiterleitungskreditvertrag wird erst nach dem Abschluss des Fundings abgeschlossen. Die Solaranlage wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden in Brisas del Golf, San Miguelito, Panama (Koordinaten: 9°4’39.0″N -79°28’25.5″E) installiert.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 108.300,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 0,00 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 2.552,85 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 1,75 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 2.552,85 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 0,00 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Bis zum Berichtsstichtag wurden von der Projektinhaberin keine aus der Vermögensanlage finanzierten Meilensteinzahlungen zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist, ausgezahlt (MV 2. Ebene). 0,00 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 105.747,15 EUR

Anlegergelder gelten für die Berichterstattung als eingesammelt, wenn sie bis zum Berichtsstichtag auf das Mittelverwendungskonto transferiert worden sind.

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden bis zum Berichtsstichtag auf Grundlage des Weiterleitungskredits noch nicht die Emittentin an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Die Projektinhaberin hat bis zum Berichtsstichtag zu leistende Meilensteinzahlungen zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist, in Höhe von 86.177,05 EUR vorfinanziert.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher planmäßig erfolgt.

 

Leipzig, den 24. Februar 2024

 

Martin Jäschke
Steuerberater

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