ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)BerlinBericht
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Höhe der eingesammelten Anlegergelder | 108.300,00 EUR | |
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder | 0,00 EUR | |
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden | 2.552,85 EUR | |
Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben: |
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1. | Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 1,75 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 2.552,85 EUR |
2. | Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 0,00 EUR |
Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte: |
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Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Bis zum Berichtsstichtag wurden von der Projektinhaberin keine aus der Vermögensanlage finanzierten Meilensteinzahlungen zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist, ausgezahlt (MV 2. Ebene). | 0,00 EUR | |
Summe der nicht investierten Anlegergelder | 105.747,15 EUR |
Anlegergelder gelten für die Berichterstattung als eingesammelt, wenn sie bis zum Berichtsstichtag auf das Mittelverwendungskonto transferiert worden sind.
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.
Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden bis zum Berichtsstichtag auf Grundlage des Weiterleitungskredits noch nicht die Emittentin an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Die Projektinhaberin hat bis zum Berichtsstichtag zu leistende Meilensteinzahlungen zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist, in Höhe von 86.177,05 EUR vorfinanziert.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher planmäßig erfolgt.
Leipzig, den 24. Februar 2024
Martin Jäschke
Steuerberater
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