ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle
zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_McLeod Russel – Bugambe_4,50 %_2022_2027“
der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)
(Veröffentlichungsdatum: 25. Juli 2022)
Auftrag und Auftragsdurchführung
Mit Vertrag vom 25. November 2021 wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 212149 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_McLeod Russel_Mwenge_4,50 %_2022_2028“. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2023. Frühere Berichterstattungen datieren auf den 5. Juni 2023 (Berichtsstichtag: 15. Dezember 2022) und 21. Juli 2023 (15. Juni 2023).
Anlageobjekt
Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen abzüglich der Liquiditätsreserve im Rahmen des Weiterleitungskredits an den zukünftigen Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der entsprechende Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau einer 300 kWp Solaranlage in für den Kunden McLeod Russel Uganda Ltd. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird am Boden auf dem Grundstück des Kunden in Bugambe Tea Estate, Buhaguzi, Bugambe, Uganda (Koordinaten: 1°26’38.1″N 31°12’11.6″E) installiert und der entsprechende Projektinhaber zahlt an den Kunden keine Pacht für die Nutzung dieser Fläche.“
Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.
Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 17. September 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher im geplanten Kostenrahmen erfolgt, jedoch verspätete sich die Inbetriebnahme der Solaranlage auf Oktober 2023.
Leipzig, den 11. Februar 2024
Martin Jäschke
Steuerberater
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