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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Sapa Aluminium_5,00 %_2022_2027“

geralt (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt)

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​Sapa Aluminium_​5,00 %_​2022_​2027“
der ecoligo Projects Four UG (haftungsbeschränkt)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021 wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Four UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 218032 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2022.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird das eingeworbenen Kapital aus dieser Vermögensanlage im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau einer 710 kWp Solaranlage für den Kunden SAPA Ben Thanh Aluminium Profiles Co., Ltd. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden in Lot C, Road No. 3, Binh Chieu Industrial Park, Binh Chieu Ward, Thu Duc City, Ho Chi Minh City, Vietnam installiert und der Projektinhaber zahlt an den Kunden keine Pacht für die Nutzung dieser Dachfläche.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 484.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 350.811,61 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 14.696,50 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 12.968,62 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 1.727,88 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die Solaranlage war zum Berichtsstichtag fertiggestellt und wurde am 15. Dezember 2022 in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 350.811,61 EUR (8.620.938.000 VND) betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). 350.811,61 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 118.491,89 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlungen der Emittentin am 2. Juni 2022 und 3. August 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher im geplanten Kostenrahmen erfolgt, jedoch verspätete sich die Inbetriebnahme der Solaranlage um eineinhalb Monate auf den 15. Dezember 2022. Grund für die Verspätung war die Verzögerung bei der staatlich verpflichtenden Abnahme des Brandschutzes für die Solaranlage.

 

Leipzig, den 15. April 2023

 

Martin Jäschke
Steuerberater

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