Startseite Allgemeines Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_​McLeod Russel_​Mwenge_​4,50 %_​2022_​2028“ der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt) (Veröffentlichungsdatum: 24. Mai 2022)
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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_​McLeod Russel_​Mwenge_​4,50 %_​2022_​2028“ der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt) (Veröffentlichungsdatum: 24. Mai 2022)

geralt (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrrangdarlehen_​McLeod Russel_​Mwenge_​4,50 %_​2022_​2028“
der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)
(Veröffentlichungsdatum: 24. Mai 2022)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021, zuletzt geändert am 21. Mai 2024, wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 212149 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_​McLeod Russel_​Mwenge_​4,50 %_​2022_​2028“. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2024. Frühere Berichterstattungen datieren auf den 25. Oktober 2022 (Berichtsstichtag: 31. August 2022), 5. Juni 2023 (Berichtsstichtag: 15. Dezember 2022), 21. Juli 2023 (Berichtsstichtag: 15. Juni 2023) und 11. Februar 2024 (Berichtsstichtag: 15. Dezember 2023). Aufgrund der vollständigen Verwendung der Anlegergelder bis zum Berichtsstichtag, handelt es sich bei um einen Abschlussbericht.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen abzüglich der Liquiditätsreserve im Rahmen des Weiterleitungskredits an den zukünftigen Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der entsprechende Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau einer 450 kWp Solaranlage in für den Kunden McLeod Russel Uganda Ltd. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird am Boden auf dem Grundstück des Kunden in Mwenge Factory, Kyenjojo-Distict, Mwenge, Uganda (Koordinaten: 0°47’22.1″N 30°31’16.5″E) installiert und der entsprechende Projektinhaber zahlt an den Kunden keine Pacht für die Nutzung dieser Fläche.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 341.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 330.557,75 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 10.442,25 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 9.224,88 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 1.217,37 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage wurde am 1. Oktober 2023 in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 330.557,75 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). 330.557,75 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 0,00 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 3. August 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder weitestgehend im geplanten Kostenrahmen erfolgt. Geringfügige Kostenüberschreitungen wurden aus Eigenmitteln finanziert. Die Inbetriebnahme der Solaranlage verspätete sich auf den 1. Oktober 2023.

 

Leipzig, den 3. Januar 2025

 

Martin Jäschke
Steuerberater

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