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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 10 IN 144/24) hat das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Beteiligte und Hintergründe

  • Antragstellerin: FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG
    • Sitz: Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever
    • Persönlich haftende Gesellschafterin: Fellensiek Beteiligungs GmbH, vertreten durch:
      • Geschäftsführerin: Claudia Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever
      • Geschäftsführer: Torsten Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann,

    • Kanzlei: PLUTA Rechtsanwalts GmbH
    • Adresse: An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
    • Kontakt: Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49
    • E-Mail: bremen@pluta.net
    • Internet: www.pluta.net

Inhalt des Beschlusses

Durch die Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies bedeutet, dass alle finanziellen Entscheidungen und Handlungen der FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG der Zustimmung von Dr. Christian Kaufmann unterliegen.

Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben das Recht zur Beschwerde, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts rügen möchten (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).

  • Beschwerdefrist: Zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
  • Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzureichen. Alternativ kann sie zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
  • Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Datenschutzhinweis: Informationen zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Wilhelmshaven unter: Datenschutzerklärung.


Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren über das Vermögen der FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Christian Kaufmann wird nun die Vermögenslage prüfen und Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens ergreifen. Die Gläubiger und Beteiligten sind aufgefordert, sich an die Vorgaben des Beschlusses zu halten.

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