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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung der German Watch Company GWC GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 15. November 2024 um 10:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der German Watch Company GWC GmbH, Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main, angeordnet (Aktenzeichen 810 IN 420/24). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 125513 eingetragen.

Details zum Verfahren

Die German Watch Company GWC GmbH wird von ihrem Geschäftsführer Christian Kwok-Leun Yau Heilesen, wohnhaft in Kowloon City, China, vertreten. Aufgrund der Anordnung des Gerichts sind Verfügungen durch die Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Vermögenswerte ohne rechtliche Prüfung und Zustimmung veräußert oder übertragen werden.

Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs aus Frankfurt am Main bestellt. Sie ist Partnerin der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Abwicklung von Insolvenzverfahren. Ihre Kontaktdaten lauten:

  • Anschrift: Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
  • Telefon: 069 / 91 30 92 0
  • Fax: 069 / 91 30 92 30
  • E-Mail: frankfurt@hww.eu
  • Web: www.hww.eu

Bedeutung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zielt das Gericht darauf ab, die Vermögenswerte der German Watch Company GWC GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird unter anderem prüfen, ob eine Aussicht auf eine Sanierung des Unternehmens besteht oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich ist. Außerdem wird sie die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin bewerten und die Gläubiger über den Stand des Verfahrens informieren.

Nächste Schritte

In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin eine Bestandsaufnahme des Unternehmens durchführen und dem Gericht Bericht erstatten. Auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Hinweis: Gläubiger der German Watch Company GWC GmbH können sich direkt an die Kanzlei der vorläufigen Insolvenzverwalterin wenden, um ihre Forderungen anzumelden und weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.


Amtsgericht Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, 15. November 2024

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