Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung der ProNoblis AG angeordnet

Published On: Montag, 21.10.2024By

Am 18. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Beschluss im Insolvenzverfahren der ProNoblis AG gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz am Kurfürstendamm 28 in Berlin, vertreten durch den Vorstand Stefan Schmidt, hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der ProNoblis AG bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, wurde gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) eine vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt. Das Gericht bestellte Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, ansässig am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, zu dieser Position.

In ihrer Rolle als vorläufige Insolvenzverwalterin hat Dr. Berner die Aufgabe, die Vermögenslage der Schuldnerin zu überwachen. Verfügungen der ProNoblis AG über ihr Vermögen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur Entscheidung über das Insolvenzverfahren gesichert bleiben.

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg tritt ab dem 18. Oktober 2024 in Kraft und markiert einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren der ProNoblis AG. Weitere Entscheidungen, insbesondere über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens, stehen noch aus.

Hintergrund:

Die ProNoblis AG ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregister-Nummer HRB 201459 registriert. Das Unternehmen hat den Antrag auf Insolvenz gestellt, nachdem es offenbar in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin ist ein gängiger Schritt, um das Vermögen eines Unternehmens während des Prüfungsprozesses zu schützen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 18.10.2024

Leave A Comment