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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung der Spring Westside GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Mannheim hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Spring Westside GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRA 706193) am 15. November 2024 um 15:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Ziel der Anordnung ist es, mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.


Details zur Schuldnerin

  • Unternehmen: Spring Westside GmbH & Co. KG
  • Anschrift: Turley Straße 36 (Kapelle), 68167 Mannheim
  • Vertreten durch: persönlich haftende Gesellschafterin SoHo Grand Development GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 9, 60594 Frankfurt am Main

Wichtige Beschlüsse und Maßnahmen

  1. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Heike Metzger bestellt.

    • Anschrift: Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
    • Aufgabe: Sicherung und Erhalt des Vermögens der Schuldnerin durch Überwachung (§ 22 Abs. 1 InsO).

    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

  3. Übertragung von Verwaltungs- und Verfügungsbefugnissen:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten sowie die Forderungen der Schuldnerin. Sie ist ermächtigt:

    • Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen,
    • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
    • eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner:
    Drittschuldner werden angewiesen, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Zutritts- und Einsichtsrechte:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen. Sie kann die Herausgabe dieser Unterlagen verlangen.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat folgende Pflichten:

  • Sicherung der Insolvenzmasse, um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern,
  • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken,
  • Überwachung der Geschäftstätigkeit der Schuldnerin und Berichterstattung an das Gericht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden.

  • Anschrift: Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
  • Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden.
  • Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, nicht jedoch per E-Mail.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt das Amtsgericht Mannheim sicher, dass das Vermögen der Spring Westside GmbH & Co. KG bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung geschützt wird. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat weitreichende Befugnisse, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. Die Entscheidung zur endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

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