Aktenzeichen: 99 IN 324/24
Datum: 14. Januar 2025
Gericht: Amtsgericht Bonn
Hintergrund des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Winterscheidt GmbH & Co. KG, Sankt Augustin, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 6405 eingetragen. Ihre gesetzliche Vertretung erfolgt durch die Winterscheidt Verwaltungs GmbH, die im Handelsregister Siegburg unter HRB 15140 eingetragen ist. Geschäftsführer ist Markus Pascal Winterscheid.
Anordnung durch das Gericht
Am 14. Januar 2025, um 08:21 Uhr, traf das Gericht folgende Anordnungen gemäß §§ 21, 22 InsO:
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Rabinstraße 1, 53111 Bonn, bestellt.
Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
Schuldner der Winterscheidt GmbH & Co. KG (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten.
Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, ausgenommen sind unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
Ziel der Maßnahmen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz des Schuldnervermögens und soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten. Gleichzeitig wird durch die Einschränkung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die geordnete Fortführung des Verfahrens ermöglicht.
Hinweis: Weitere Entscheidungen, insbesondere zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, stehen noch aus und hängen von den Ergebnissen der weiteren Prüfung des Insolvenzverwalters ab.
Amtsgericht Bonn, 14.01.2025
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